Über BTSF und BTSF ACADEMY

Was ist BTSF?

Better Training for Safer Food (BTSF) ist eine Schulungsinitiative der Europäischen Kommission zur Verbesserung des Wissens und der Umsetzung der EU-Vorschriften in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Pflanzen, Tiere und Gesundheit.


Was sind die BTSF-Ziele?

Die Hauptziele sind:

  • Aufrechterhaltung eines hohen Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheitsniveaus, Pflanzen-, Tier- und Gesundheitsschutz
  • Förderung eines harmonisierten Ansatzes für das Funktionieren der Kontrollsysteme der Union und der Mitgliedstaaten
  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Lebensmittelunternehmer
  • Verbesserung des Handels mit sicheren Lebensmitteln, Tieren und Pflanzen sowie deren Produkten
  • Gewährleistung eines fairen Handels mit Drittländern und insbesondere mit Entwicklungsländern

Über BTSF Video

Wie werden BTSF-Schulungen durchgeführt?

Die Grundprinzipien der Ausbildung umfassen die Bereitstellung von Informationen, den Austausch von Wissen/Erfahrungen und die Vernetzung sowie die Nutzung des Train-the-Trainer-Ansatzes zur Verbreitung des erworbenen Wissens. Die Schulung kann durch Präsenzkurse, virtuelle Klassenzimmer oder E-Learning oder eine Kombination aus diesen erfolgen.


Handzeichnung einer hybriden Präsenz- und virtuellen Klassengruppe auf einer Tafel

Die Schulungen werden in der Regel von externen Auftragnehmern organisiert, die die Kurse unter Hinzuziehung von Fachexperten in enger Zusammenarbeit mit den technischen Referaten der GD SANTE konzipieren und durchführen, und zwar durch:

  • Workshops. Eine Gruppe von Teilnehmern (in der Regel nicht mehr als 30) aus mehreren Ländern trifft sich an einem Ort, um Schulungen zu erhalten und an praktischen Übungen und Gruppendiskussionen teilzunehmen.
  • Nachhaltige Ausbildungsmissionen (STMs). Eine Gruppe von Teilnehmern (10-15) aus einem oder einer regionalen Gruppe von Ländern erhält Schulungen zu einem bestimmten Thema, die von einem oder zwei Fachexperten durchgeführt werden.
  • E-Learning in der BTSF ACADEMY. Einzelpersonen nehmen am selbstgesteuerten Online-Lernen teil, einschließlich Selbsteinschätzungsübungen während des gesamten Kurses. Derzeit gibt es 14 eLearning-Kurse mit 3 weiteren in der Entwicklung.

Wer kann an BTSF-Schulungen teilnehmen?

BTSF EU

Die Schulung richtet sich an Mitarbeiter der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, die an amtlichen Kontrolltätigkeiten beteiligt sind, um sie über alle Aspekte des Unionsrechts in den oben genannten Bereichen auf dem Laufenden zu halten und sicherzustellen, dass die Kontrollen in einheitlicher, objektiver und zufriedenstellender Weise durchgeführt werden.


Karte der EU-Mitgliedstaaten

BTSF Nicht-EU

Weltkarte

Es ist auch von wesentlicher Bedeutung, dass Nicht-EU-Länder und insbesondere Entwicklungsländer mit den Einfuhrbestimmungen der EU vertraut sind und, sofern vorhanden, EU-Unterstützung in Anspruch nehmen können. Zu diesem Zweck können geeignete Schulungen, die für Mitgliedstaaten in der EU organisiert werden, auch Teilnehmern aus Nicht-EU-Ländern offenstehen, und es werden auch spezifische Schulungen für Nicht-EU-Teilnehmer vor Ort organisiert.

BTSF Nicht-EU-Kurse richten sich auch an Lebensmittelproduzenten und Landwirte sowie Regierungsbeamte. Die Programme umfassen Aktivitäten zu zwei Hauptthemen: Lebensmittelsicherheit und Pflanzengesundheit; Tiergesundheit und Tierschutz. Sie richten sich an drei Weltregionen: Afrika und die Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP); Süd- und Mittelamerika und die Karibik; Asien und der Pazifik.


Was ist die BTSF ACADEMY?

BTSF ACADEMY ist das zentrale Lern- und Informationsportal der Europäischen Kommission zu BTSF-Schulungsaktivitäten für Mitarbeiter der zuständigen Behörden und Interessenträger in Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern. Hier finden Sie relevante Informationen zu:

  • Über 120 thematische Schulungen (eLearning, Präsenzkurse und virtuelle Klassenräume)
  • Schulungsmaterial (BTSF-Bibliothek)
  • Kontaktdaten der nationalen BTSF-Kontaktstellen
  • Veröffentlichte Berichte und Ausschreibungen


BTSF ACADEMY Startseite

BTSF ACADEMY Bibliothek

Die BTSF ACADEMY Library besteht aus einer Sammlung von Lernmaterialien, die während der Durchführung der Schulungsmaßnahmen im Rahmen der BTSF-Initiative erstellt wurden. Diese finden Sie in den einzelnen thematischen Kursordnern, die von der Startseite aus zugänglich sind und in der Regel Videoaufzeichnungen der Schulungen, Präsentationen, Dokumente, Links zu externen Ressourcen usw. enthalten.

Der Zweck der BTSF ACADEMY Library ist es, Beamte bei der weiteren Verbreitung des gesammelten Wissens und der Lernmaterialien zu unterstützen, die für über 120 thematische Kurse im Rahmen der BTSF-Initiative entwickelt wurden.

Train-the-Trainer

Seit ihrer Einführung im Mai 2022 haben alle EU- und Nicht-EU-Beamten der zuständigen nationalen Behörden weltweit, die in der BTSF ACADEMY registriert sind, freien Zugang zu den Inhalten der BTSF ACADEMY Library und können diese für die Entwicklung zusätzlicher Schulungsmaßnahmen innerhalb ihrer eigenen Dienste oder für persönliches Lernen nutzen.


So greifen Sie auf die BTSF ACADEMY Library zu

Um Zugang zur Bibliothek der BTSF ACADEMY zu erhalten, müssen Sie sich in der BSTF ACADEMY registrieren, indem Sie eine E-Mail an HADEA-BTSF-ACADEMY-SUPPORT@ec.europa.eu senden.


Verbreitungskits

Alle registrierten Nutzer der BTSF ACADEMY können diese auch für die 120 thematischen Schulungen innerhalb der ACADEMY herunterladen. Die Verbreitungskits enthalten alle relevanten Schulungsmaterialien in einem Ordner, die zur Verbreitung der Schulung verwendet werden können. BTSF folgt dem "Train the Trainers"-Prinzip: Die Teilnehmer sind verpflichtet, das erworbene Wissen unter ihren Kollegen zu verbreiten. Dies trägt dazu bei, die Kohärenz bei der Anwendung der Kontrollen zu gewährleisten.

Klicken Sie auf die Bilder unten, um einige Beispiele zu sehen.


Zugang zum Dissemination Kit

Dissemination Kit Abschnitt erweitert

Muster des Verbreitungskits

Muster des Verbreitungskits

Was sind die nationalen Kontaktstellen des BTSF?

Die nationalen Kontaktstellen des BTSF koordinieren die Teilnahme des BTSF und stehen in Kontakt mit den Kommissionsdienststellen und Auftragnehmern. Sie sind für EU-Mitgliedstaaten, Erweiterungs- und Nachbarschaftsländer sowie einige Nicht-EU-Länder bestimmt.


Wer ist für BTSF verantwortlich und betreibt BTSF?

Die Europäische Kommission legt die Politik und Strategie für BTSF einschließlich der BTSF ACADEMY fest und überwacht deren Umsetzung. Die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) verwaltet alle Phasen von BTSF-Ausbildungsverträgen, von der Einleitung von Ausschreibungen, der Bewertung von Angeboten und der Vergabe von Aufträgen bis zu deren Abschluss. HaDEA ist auch für die Verwaltung der BTSF ACADEMY verantwortlich.


Wie bewerbe ich mich für einen Kurs?

Um sich für einen Präsenz- oder virtuellen Präsenzkurs zu bewerben, der in der BTSF ACADEMY aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Kontaktstelle (NCP), um Ihr Interesse an einer Teilnahme zu bekunden. Wenn für Ihr Land keine nationale Kontaktstelle aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an den für den Schulungskurs zuständigen Auftragnehmer, um eine Registrierung zu beantragen. Die Kontaktdaten des Auftragnehmers finden Sie im Informationspaket für den Kurs in der BTSF ACADEMY.

Um sich für einen eLearning-Kurs in der BTSF ACADEMY zu bewerben, verwenden Sie bitte das BTSF ACADEMY Training Management System. Wenn Sie Fragen zu den Auswahlkriterien haben, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Kontaktstelle.

HINWEIS: Ab Juli 2023 müssen alle Nutzer der BTSF ACADEMY über ein EU Login-Konto verfügen. Wenn Sie noch keinen haben, können Sie ihn einfach unter diesem Link erstellen.

Wenn Sie Mitarbeiter der EU-Institutionen sind und an einem der oben genannten Kurse teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an SANTE-TRAININGFORSAFERFOOD@ec.europa.eu


Was ist die Rechtsgrundlage für BTSF?

Gemäß Artikel 130 der Verordnung (EU) 2017/625 (PDF) ist die Kommission befugt, Schulungen für das Personal der zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern zu entwickeln.


Zuletzt geändert: Donnerstag, 4. Juli 2024, 13:31