Hauptziel dieses BTSF-Kurses ist die Unterstützung von Strategien und Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Bereiche, die unter den SPS-Rahmen fallen, und damit zusammenhängender Bereiche, für die die Europäische Kommission ein strategisches Interesse hat. Sie umfassen weitgehend die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Pflanzengesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie allgemeine bilaterale Handelsfragen (d. h. Einfuhrvorschriften der EU), die von diesen Themen abgedeckt werden.
Die Hauptziele, die mit diesem BTSF-Workshop für SPS außerhalb der EU erreicht werden sollen, bestehen darin, zu Folgendem beizutragen:
- Schulung der Beamten der zuständigen Behörden der eingeladenen Länder in Bezug auf das bestehende Kontrollsystem der Europäischen Union für Lebensmittelsicherheit in Bezug auf die Einfuhrregelung für Lebensmittel tierischen Ursprungs.
- Besseres Verständnis des EU-Rechtsrahmens für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS), Tiergesundheit, Einfuhrbescheinigungen in die EU, mikrobiologische Kriterien, Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe, Pestizide und Kontaminanten in Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Rückstandskontrollpläne und amtliche Kontrollen an EU-Grenzkontrollstellen
- Bessere Handelsbeziehungen zu Nicht-EU-Ländern, für die beide Seiten einen besseren Marktzugang anstreben.
- Förderung der EU-Standards als weltweit anerkannte Standards, die ein hohes Maß an Verbraucher-, Pflanzen- und Tierschutz bieten.
- Förderung der strategischen Interessen der Europäischen Kommission wie der Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme und der Tierschutzgesetze der EU, die zur Verbesserung der Tierschutzstandards beitragen können, die zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen.
Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:
- Vorstellung des bestehenden Kontrollsystems der Europäischen Union für Lebensmittelsicherheit in Bezug auf die Einfuhrregelung für Lebensmittel tierischen Ursprungs.
- Erleichterung des Verständnisses des EU-Rechtsrahmens für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS), Tiergesundheit, Einfuhrbescheinigungen in die EU, mikrobiologische Kriterien, Kontrollen von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, Pestiziden und Kontaminanten in Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Rückstandskontrollpläne und amtliche Kontrollen an EU-Grenzkontrollstellen.
- Stärkung der Handelsbeziehungen zu Nicht-EU-Ländern, für die von beiden Seiten ein verbesserter Marktzugang angestrebt wird.
- Förderung fairer Verfahren und gleicher Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene für Lebensmittel tierischen Ursprungs durch Verständnis und Akzeptanz international anerkannter Standards, an die sich die EU hält (d. h. Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) und des Codex Alimentarius).
- Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme durch Einbeziehung der Tierschutzgesetze der EU, die zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen.
- Einhaltung des EU-Kompromisses für den Kapazitätsaufbau in SPS-Fragen, wie er in Handels- und Entwicklungsabkommen mit den Handelspartnern der EU enthalten ist
Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.
- Beamte der zuständigen Behörde, inspizierte öffentliche Stellen, die an der Gestaltung und Umsetzung der für amtliche Kontrollen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs geltenden Rechtsvorschriften beteiligt sind.
- Inspektoren, die direkt an der Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften über Lebensmittel tierischen Ursprungs beteiligt sind (z. B. Tiergesundheit und Tierschutz, Hygiene von Lebens- und Futtermitteln, zusammengesetzte Erzeugnisse).
- Inspektoren/zuständige Behörde, die am Zertifizierungsverfahren für in die EU ausgeführte Lebensmittel tierischen Ursprungs beteiligt sind.
- Behörden der zuständigen Behörden, die an der Konzeption, Planung und Durchführung amtlicher Kontrollen von Rückständen und Kontaminanten in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie an der Kontrolle der Rückstandshöchstgehalte beteiligt sind
| Sitzung | Startdatum | Enddatum | Stadt | Land |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 28/10/2024 | 01/11/2024 | Astana | Kasachstan |
| 2 | 24/03/2025 | 28/03/2025 | Bangkok | Thailand |
| 3 | September 2025 (vorbehaltlich Bestätigung) | September 2025 (vorbehaltlich Bestätigung) | Vorbehaltlich Bestätigung | Mittelamerika und die karibischen Länder |