
Das Hauptziel dieses BTSF-Kurses ist die Unterstützung von Strategien und Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Bereiche, die unter den SPS-Rahmen fallen, und verwandter Bereiche, für die die Europäische Kommission ein strategisches Interesse hat. Sie umfassen weitgehend die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Pflanzengesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie allgemeine bilaterale Handelsfragen (d. h. EU-Einfuhrvorschriften), die unter diese Themen fallen.
Die Hauptziele, die mit diesem BTSF-Workshop außerhalb der EU im Bereich der Betriebsprämienregelung erreicht werden sollen, sind:
- Schulung der Beamten der zuständigen Behörden der eingeladenen Länder über das bestehende Kontrollsystem der Europäischen Union für die Lebensmittelsicherheit in Bezug auf die Einfuhrregelung für Lebensmittel tierischen Ursprungs.
- Besseres Verständnis des EU-Rechtsrahmens für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Tiergesundheit, Einfuhrbescheinigungen in die EU, mikrobiologische Kriterien, Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe, Pestizide und Kontaminanten in Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Rückstandskontrollpläne und amtliche Kontrollen an EU-Grenzkontrollstellen
- Bessere Handelsbeziehungen zu Nicht-EU-Ländern, für die beide Parteien einen verbesserten Marktzugang anstreben.
- Förderung der EU-Standards als weltweit anerkannte Standards, die ein hohes Maß an Verbraucher-, Pflanzen- und Tierschutz bieten.
- Förderung der strategischen Interessen der Europäischen Kommission wie der Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme und der Tierschutzgesetze der EU, die zur Verbesserung der Tierschutzstandards beitragen können, die zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen.
Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:
- Vorstellung des EU-Systems zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit bei der Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
- Erleichterung des Verständnisses des EU-Rechtsrahmens für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Tiergesundheit, Einfuhrbescheinigungen in die EU, mikrobiologische Kriterien, Kontrollen von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe, Pestizide und Kontaminanten in Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Rückstandskontrollpläne und amtliche Kontrollen an EU-Grenzkontrollstellen.
- Stärkung der Handelsbeziehungen zu Nicht-EU-Ländern, für die beide Parteien einen verbesserten Marktzugang anstreben.
- Förderung fairer Verfahren und gleicher Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene für Lebensmittel tierischen Ursprungs durch Verständnis und Akzeptanz international anerkannter Standards, an die sich die EU hält (d. h. Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) und Codex Alimentarius).
- Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme durch Einbeziehung der Tierschutzvorschriften der EU, die zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen.
- Einhaltung des EU-Kompromisses zum Kapazitätsaufbau in SPS-Fragen, wie er in Handels- und Entwicklungsabkommen mit den Handelspartnern der EU enthalten ist
Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.
- Beamte der zuständigen Behörde, öffentliche Inspektionsdienste, die an der Gestaltung und Umsetzung der Rechtsvorschriften für amtliche Kontrollen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs beteiligt sind.
- Inspektoren, die unmittelbar an der Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften über Lebensmittel tierischen Ursprungs beteiligt sind (z. B. Tiergesundheit und Tierschutz, Lebensmittel- und Futtermittelhygiene, zusammengesetzte Erzeugnisse).
- Inspektoren/zuständige Behörde, die am Zertifizierungsverfahren für in die EU ausgeführte Lebensmittel tierischen Ursprungs beteiligt sind.
- Behörden der zuständigen Behörden, die an der Konzeption, Planung und Durchführung amtlicher Kontrollen in Bezug auf Rückstände und Kontaminanten in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie an der Kontrolle von Rückstandshöchstmengen beteiligt sind
Sitzung | Datum des Beginns | Enddatum | Stadt | Land |
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1 | 28/10/2024 | 01/11/2024 | Astana | Kasachstan |
2 | 24/03/2025 | 28/03/2025 | Bangkok | Thailand |
3 | September 2025 (vorbehaltlich Bestätigung) | September 2025 (vorbehaltlich Bestätigung) | Noch zu bestätigen | Mittelamerika und karibische Länder |