Die allgemeinen Ziele des BTSF-Schulungsprogramms/Kurses über die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sind:

  • Verbesserung der Kenntnisse und des Bekanntheitsgrads der neuen Verordnung (EU) 2018/848 über ökologische/biologische Erzeugnisse und der sich daraus ergebenden Kontrollanforderungen, Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Durchsetzung und Förderung eines harmonisierten Ansatzes für die Funktionsweise der Kontrollsysteme der EU und der Mitgliedstaaten
  • Vertiefung der wichtigsten Anforderungen der EU-Verordnungen über amtliche Kontrollen und über ökologische/biologische Erzeugnisse und Befähigung des zuständigen Personals der Kontrollbehörden auf NCA-, CtlrA- und CB-Ebene, auch einschließlich des Personals von z. B. AB oder anderen einschlägigen amtlichen Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, einschließlich Grenz- und Marktkontrollexperten, indem speziell ausgewählte Themen auf praktische Weise angeboten werden
  • Unterstützung der Versicherung einer konsequenten und rigorosen Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, um zum schnellen Wachstum im Bio-Sektor in der Vergangenheit und wahrscheinlich im nächsten Jahrzehnt beizutragen
  • Berücksichtigung und Behebung von Schwachstellen und Herausforderungen aufgrund eines nicht ausreichend harmonisierten Kontrollansatzes in einem weltweit wachsenden ökologischen/biologischen Sektor, der auch höhere Risiken wie betrügerische Strukturen birgt
  • Berücksichtigung und Berücksichtigung aller Schulungsmaterialien auf der Grundlage der neuesten von der EU-Kommission veröffentlichten Berichte und Analysen, insbesondere der Auditberichte, Statistiken, häufig gestellten Fragen (FAQ) und anderer wichtiger Veröffentlichungen der GD SANTE, die von den zuständigen Behörden bereitgestellt werden, um die Teilnehmer bei der Entwicklung und Umsetzung risikobasierterer und wirksamerer Kontrollverfahren zu unterstützen.
  • Angebot ausgewogener theoretischer und praktischer Sitzungen mit Schwerpunkt auf den praktischen Sitzungen, einschließlich Simulationen, Fallstudien, Gruppenübungen und Vor-Ort-Besuchen verschiedener ökologischer/biologischer Unternehmer (oder möglicherweise Unternehmergruppen), um praktische Erfahrungen mit den bereitgestellten Informationen zu sammeln
  • Ermöglichung des Erfahrungsaustauschs und der Verbreitung bewährter Verfahren für Kontrolltätigkeiten und einschlägiger Verfahren von Sachverständigen, die in den EU-Mitgliedstaaten und den begünstigten Ländern tätig sind

Das allgemeine Ziel der Schulung besteht darin, die ordnungsgemäße Durchsetzung des rechtlichen und politischen Rahmens der Europäischen Union für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sicherzustellen. Die Schulung soll EU-Beamten und Nicht-EU-Beamten, einschließlich Bediensteten von delegierten Kontrollstellen, dabei helfen, sich mit dem Anwendungsbereich, der Struktur und den Zielen des neuen Rechtsrahmens vertraut zu machen, um den Übergang zu der neuen Regelung zu erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf den Änderungen liegt, die sie mit sich bringt, einschließlich der praktischen Aspekte im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Umsetzung und harmonisierten Verfahren. Damit wird sich das allgemeine Ziel der BTSF-Initiative in den Sitzungen widerspiegeln, indem Lernschritte für das erwartete hohe Maß an Kompetenz und Fachwissen des in den Kontrollbehörden tätigen Personals unterstützt werden, um besser sicherzustellen, dass die amtlichen Kontrollen einheitlicher, effizienter, objektiver und angemessener durchgeführt werden.

Die spezifischen Ziele lauten wie folgt:

  • Um die Teilnehmer zu einer aktiven Vorbereitung zu führen, indem vor dem Training ausgewählte Schulungsmaterialien bereitgestellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sie die Grundlagen der EU-Kontrollsysteme für den ökologischen Landbau vor ihrer Ankunft aktualisiert haben, wie etwa die allgemeinen Verpflichtungen, Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörden für den ökologischen Landbau einschließlich der Kontrollbehörden und -stellen. Dies ermöglicht es auch, die gewünschte sehr umfassende und vertiefte sowie sehr praktische und interaktive Schulung in der gegebenen Zeit durchzuführen;
  • Einen ersten Überblick über die neuen Verordnungen und einen Vergleich mit den früheren zu geben und sich auch mit der praktischen Anwendung der neuen Verordnungen zu einer Reihe von Einzelthemen und damit mit anderen Grundelementen des ökologischen Kontrollsystems zu befassen. Daher werden z. B. Einzelheiten zur Übertragung und Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden in solche ausgewählten praktischen Fallstudien aufgenommen, um auf die zusätzlichen, neuen, geänderten oder konkreten Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/848 zu reagieren;
  • weitere Verbesserung der Kenntnisse und des Bewusstseins über die neue Öko-Verordnung (EU) 2018/848 und die daraus resultierenden Kontrollanforderungen, um ihre ordnungsgemäße Durchsetzung sicherzustellen und einen harmonisierten Ansatz für die Funktionsweise der EU- und nationalen Kontrollsysteme zu fördern;
  • Vertiefung der Kernanforderungen der EU-Verordnungen über amtliche Kontrollen und über die ökologische/biologische Produktion und Stärkung des zuständigen Personals der Kontrollbehörden auf NCA-, CtlrA- und CB-Ebene, einschließlich Mitarbeiter von z. B. AB oder anderen einschlägigen amtlichen Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, einschließlich Grenz- und Marktkontrollexperten, indem speziell ausgewählte Themen auf praktische Weise angeboten werden.
  • die Versicherung einer konsequenten und rigorosen Umsetzung der regulatorischen Anforderungen zu unterstützen, um zum raschen Wachstum des ökologischen/biologischen Sektors in den vergangenen und wahrscheinlich nächsten zehn Jahren beizutragen;
  • Berücksichtigung und Behebung von Schwachstellen und Herausforderungen aufgrund eines nicht ausreichend harmonisierten Kontrollansatzes in einem weltweit wachsenden ökologischen/biologischen Sektor, der auch höhere Risiken wie betrügerische Strukturen birgt;
  • alle Schulungsunterlagen auf der Grundlage der neuesten Berichte und Analysen der EU-Kommission, insbesondere der Auditberichte, Statistiken, häufig gestellten Fragen (FAQ) und anderer wichtiger Veröffentlichungen der GD SANTE, zu prüfen und zu erstellen, die von den zuständigen Behörden bereitgestellt werden, um die Teilnehmer bei der Entwicklung und Umsetzung risikobasierterer und wirksamerer Kontrollverfahren zu unterstützen;
  • Angebot ausgewogener theoretischer und praktischer Sitzungen mit Schwerpunkt auf den praktischen Sitzungen, einschließlich Simulationen, Fallstudien, Gruppenübungen und Vor-Ort-Besuchen verschiedener ökologischer/biologischer Unternehmer (oder möglicherweise Unternehmergruppen), um praktische Erfahrungen mit den bereitgestellten Informationen zu sammeln.
  • Ermöglichung des Erfahrungsaustauschs und der Verbreitung bewährter Verfahren für Kontrolltätigkeiten und einschlägiger Verfahren von Sachverständigen, die in den EU-Mitgliedstaaten und den begünstigten Ländern tätig sind.
  • Da die ökologische/biologische Produktion eines der politischen Instrumente der Europäischen Kommission ist und im Einklang mit dem Grünen Deal steht, wird auch das besser ausgebildete Personal der Kontrollbehörden – indirekt – einen Beitrag zur Biodiversitätsstrategie und zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ der Europäischen Kommission leisten.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.Nur förderfähige Teilnehmer sollten anhand der nachstehenden Mindestanforderungen weiter bewertet werden.

Die Teilnehmer vertreten das Personal der zuständigen Behörden, die an amtlichen Kontrolltätigkeiten beteiligt sind.

Die Praktikanten sollten über die erforderlichen technischen Fähigkeiten in den nachstehend aufgeführten Bereichen verfügen:

  • entweder in einer Kontrollstelle arbeiten oder
  • Arbeiten bei einem öffentlichen Auftraggeber, Kontrollstellen/Kontrollbehörden (EU-Mitgliedstaaten);
  • seit mehr als 3 Jahren hauptsächlich im Bereich der ökologischen/biologischen Kontrollsysteme tätig sind;
  • sie verfügen über fundierte Kenntnisse der früheren EU-Verordnung (834/07 usw.);
  • sie haben bereits an Schulungen zu den neuen Vorschriften (2017/625 oder 2018/848 und IR/DA) teilgenommen;
  • Sie lesen die bereitgestellten Informationen im Voraus und
  • Sie bringen die Aufgaben in die vorbereitete Ausbildung ein.

Der Kurs findet in englischer Sprache statt.

Die Teilnehmer werden aufgefordert, sich zu verpflichten, die aus den Kursen gewonnenen Kenntnisse zu nutzen und sie auch über verschiedene Verbreitungsmethoden zu verbreiten, d. h. die Kollegen über die bei der Schulung erhaltenen Informationen zu informieren, das Schulungsmaterial unter ihren Kollegen zu verteilen (Fotokopie oder Übermittlung auf elektronischem Wege), informative Artikel in den nationalen oder, wenn möglich, in internationalen Zeitschriften zu erstellen, Präsentationen auf der Grundlage des Schulungsmaterials für die beruflichen Schulungen der nationalen zuständigen Behörden oder andere Verbreitungsmethoden zu erstellen, die für den Austausch der über die BTSF-Schulungen erhaltenen Informationen geeignet sein könnten.

Der Hauptfokus des Auswahlverfahrens liegt darauf, sicherzustellen, dass die richtigen Kandidaten an der Schulung teilnehmen. Für dieses Projekt glauben wir, dass die Kandidaten:

  • Führungsaufgaben innerhalb ihres Organs haben, insbesondere in Bezug auf die Übertragung, Überwachung, Überwachung, Koordinierung und/oder Planung von Tätigkeiten für die ökologische/biologische Produktion, den Umgang mit und/oder die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse;
  • direkte Beteiligung an der Durchführung von Inspektionen und Zertifizierungen von ökologischen/biologischen Unternehmern, einschließlich Gruppenbetreibern, und Marktkontrollen von Einzelhändlern, die ökologische/biologische Erzeugnisse verkaufen;
  • einen Hintergrund in der Arbeit bei der Kontrolle eingeführter ökologischer/biologischer Erzeugnisse oder in anderen spezifischen Bereichen wie z. B. Tierhaltung, Zucht, Bewertung von Betriebsmitteln außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs, Labor (Auslegung von Laboranalysen) usw. sowie Prävention oder Behandlung von Betrugsfällen haben;
  • Verfügen Sie über die Fähigkeiten und Kenntnisse, um an der Schulung teilzunehmen, da sie sehr spezifische Probleme anspricht. Mitarbeiter, die bereits in ihrem Heimatland ausgebildet wurden: verantwortlich für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse;
  • über die Fähigkeit verfügen, sich für die Verbreitung von Informationen und Kenntnissen einzusetzen und diese zu unterstützen und/oder Kollegen und andere in ihren Organisations- und Tätigkeitsbereichen zu schulen, wird die erfolgreiche Verbreitung von Informationen und Kenntnissen die Wirkung der Ausbildungsprogramme erheblich verstärken.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

a) Mitarbeiter der für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen zuständigen Behörde(n), die an der Registrierung von ökologischen/biologischen Unternehmern und Unternehmergruppen, der Zulassung und Überwachung von Kontrollstellen, der Planung und Koordinierung von Kontrolltätigkeiten für die ökologische/biologische Produktion und der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, der Erstellung der ökologischen/biologischen Daten in den Jahresberichten, der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmeregelungen und dem Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten (MS) und der Kommission beteiligt sind;

b) Mitarbeiter der zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die unmittelbar an der Durchführung von Kontrollen bei ökologischen/biologischen Unternehmern und Unternehmergruppen sowie an Marktkontrollen bei Einzelhändlern beteiligt sind, die vorverpackte ökologische/biologische Erzeugnisse verkaufen und von der Verpflichtung zum Besitz eines Zertifikats befreit sind;

c) Mitarbeiter der zuständigen Behörden, die an den Kontrollen eingeführter ökologischer/biologischer Erzeugnisse beteiligt sind;

d) Bedienstete der öffentlichen Kontrollbehörden oder der privaten Kontrollstellen, denen von den zuständigen Behörden spezifische Zuständigkeiten oder Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolltätigkeiten für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse übertragen (für Kontrollbehörden) oder (für Kontrollstellen) übertragen wurden;

e) Mitarbeiter der nationalen Akkreditierungsstellen, die an der Akkreditierung von Kontrollstellen beteiligt sind, denen Kontrollaufgaben übertragen wurden.

Phase I
SitzungDatum des BeginnsEnddatumStadtLand
128.3.202231.3.2022SantanderSpanien
225.4.202228.4.2022FlorenzItalien
316.5.202219.5.2022SantanderSpanien
427.6.202230.6.2022WienÖsterreich
526.9.202229.9.2022FlorenzItalien
624.10.202227.10.2022VilniusLitauen
728.11.202201.12.2022FlorenzItalien
805.12.202208/12/2022VilniusLitauen
923/01/202326/01/2023SantanderSpanien
1020.2.202323.2.2023WienÖsterreich

Phase II
Sitzung Datum des Beginns Enddatum Stadt Land
1 16.10.2023 19.10.2023 Wien Österreich
2 13.11.2023 16.11.2023 Agram
Kroatien
3 05/02/2024 08/02/2024 Bari Italien
4 25.3.2024 28.3.2024 Vilnius Litauen
5 06/05/2024 09/05/2023 Mallorca Spanien
6 24.6.2024 27.6.2024 Agram Kroatien
7 09/09/2024 12.9.2024 Vilnius Litauen
8 11.11.2024 14.11.2024 Bari Italien
9 13/01/2025 16/01/2025 Wien Österreich
10 03/02/2025 06/02/2025 Valencia Spanien
Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse