
Die allgemeinen Ziele des BTSF-Schulungskurses über Grenzkontrollstellen: Einfuhrkontrollen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und zusammengesetzten Erzeugnissen sind:
- Verbreitung bewährter Verfahren für Einfuhrkontrollverfahren, Verbesserung der Kenntnisse über diesen komplexen Arbeitsbereich und Gewährleistung einheitlicher und hoher Durchführungsstandards in der gesamten Union;
- Erleichterung des Übergangs zu dem neuen System, das durch die OCR und das darauf aufbauende umfassende Regelwerk repräsentiert wird;
- Vertiefung der rechtlichen Anforderungen und Verfahren im Zusammenhang mit amtlichen Grenzkontrollen, die theoretische Inhalte und rechtliche Anforderungen abdecken, aber auch einen praktischen Ansatz umfassen, um ein gutes Verständnis des derzeitigen Rahmens zu gewährleisten;
- Erleichterung der Entwicklung eines harmonisierten Konzepts für amtliche Kontrollen an Grenzkontrollstellen, das ein Umfeld und eine Atmosphäre bietet, in der die Delegierten ihre Erfahrungen und Erfahrungen mit Problemen austauschen können, die bei ihrer täglichen Arbeit aufgetreten sind;
- gemeinsame Probleme und Erfahrungen auf den Tisch zu legen, um gemeinsame Lösungen, bewährte Verfahren und alternative und verbesserte Arbeitsweisen zu finden;
- den Teilnehmern die notwendigen Instrumente und Materialien zur Verfügung zu stellen, um die im Rahmen des Schulungskurses gewonnenen Kenntnisse an die Kollegen in ihren Heimatländern weiterzugeben;
- Förderung der Beziehungen zwischen den Grenzkontrollstellen.
Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:
- Ausgewählte Aspekte der EU-Rechtsvorschriften, insbesondere dort, wo die Auslegung schwierig sein kann, z. B. Vorschriften über das Wohlergehen und andere Umweltbereiche (CITES, invasive gebietsfremde Arten), die Welt der Equiden, die nichtkommerzielle Einfuhr von Heimtieren, nicht harmonisierte Tiere, Vorschriften über zusammengesetzte Erzeugnisse, persönliche Sendungen (Gepäck, Post-/Kurierpakete), Überwachungspläne, Vorschriften über Proben, die Vernichtung von Küchenabfällen und anderen tierischen Abfällen von Schiffen und anderen Transportmitteln
- Praktische Aspekte der Durchführungsverfahren (bewährte Verfahren) für Kontrollen bei der Einfuhr/Durchfuhr von Erzeugnissen (Dokumentenkontrollen, Wiedereinfuhr von Unionssendungen, Kanalisierung, Probenahme von Sendungen, Laboruntersuchungen, verstärkte Kontrollen, nichtkonforme Sendungen usw.)
- Zusammenarbeit mit den Zolldiensten, Erhebung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, Risikobewertungsverfahren und Informationsaustausch mit anderen zuständigen Behörden
- Einsatz von IT-Systemen (TRACES)
- Diskussionsgruppen oder gemeinsame Probleme im Zusammenhang mit veterinärrechtlichen Kontrollen und deren Lösung, insbesondere im Hinblick auf Verstöße, zu treffende Entscheidungen und deren Durchsetzung
Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.
- Amtliches Kontrollpersonal der jeweils zuständigen Behörden, das an Grenzkontrollstellen (Seehafen-, Flughafen- und Straßen-/Schienenkontrollsystemen) tätig oder beteiligt ist.
- Bei den Teilnehmern muss es sich um Neuankömmlinge mit grundlegenden Kenntnissen der amtlichen Grenzkontrollen oder um Teilnehmer mit praktischen Kenntnissen der amtlichen Grenzkontrollen handeln, die alle in einer Grenzkontrollstelle oder auf lokaler oder zentraler Ebene mit Zuständigkeiten für Einfuhrkontrollen tätig sind.
- Die Teilnehmer sollten sich für die Art des Kurses (Lebensmittel tierischen Ursprungs und zusammengesetzte Erzeugnisse oder lebende Tiere) anmelden, an der sie interessiert sind, unabhängig von der Art der Grenzkontrollstelle (Flughafen/Seehafen/Straße/Schiene), in der sie arbeiten oder erfahren sind.
- Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, anderen Kollegen Schulungen anzubieten und die Erfahrungen nach ihrer Teilnahme an der Schulung auszutauschen.
- Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, Englisch zu verstehen und zu sprechen, um aktiv an der Schulung teilnehmen zu können.
Sitzung | Datum des Beginns | Enddatum | Kurs | Stadt | Land |
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1 | 25/10/2021 | 03/11/2021 | FOAO & CP | Online | Online |
6 | 16/05/2022 | 25/05/2022 | FOAO & CP | Online | Online |
7 | 13/06/2022 | 17/06/2022 | FOAO & CP | Algeciras | Spanien |
8 | 19/09/2022 | 23/09/2022 | FOAO & CP | Algeciras | Spanien |
9 | 24/10/2022 | 28/10/2022 | FOAO & CP | Antwerp | Belgien |
10 | 21/11/2022 | 25/11/2022 | FOAO & CP | Algeciras | Spanien |
Phase 2
Sitzung | Datum des Beginns | Enddatum | Kurs | Stadt | Land |
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2_2 | 16/10/2023 | 19/10/2023 | FOAO & CP | Algeciras | Spanien |
2_4 | 11/12/2023 | 15/12/2023 | FOAO & CP | Antwerp | Belgien |
2_5 | 18/03/2024 | 22/03/2024 | FOAO & CP | Antwerp | Belgien |
2_7 | 14/10/2024 | 17/10/2024 | FOAO & CP | Algeciras | Spanien |