Die allgemeinen Ziele des BTSF-Ausbildungsprogramms/Kurses zum Tiergesundheitsrecht sind:
- Priorisierung und Kategorisierung gelisteter Seuchen und gelisteter Tiere;
- die Zuständigkeiten für die Tiergesundheit;
- Früherkennung, Meldung und Meldung von Krankheiten, Überwachung, Tilgungsprogramme und Status „seuchenfrei“;
- Sensibilisierung, Vorsorge und Bekämpfung von Krankheiten;
- Registrierung und Zulassung von Betrieben und Transporteuren, Verbringung und Rückverfolgbarkeit von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Union;
- den Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und die Ausfuhr solcher Konserven aus der Union;
- Verbringungen von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken in einem Mitgliedstaat aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem Drittland oder Drittlandsgebiet;
- die im Falle einer Seuchennotlage zu ergreifenden Sofortmaßnahmen.
Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.
- Beamte der jeweils zuständigen Behörden, die an der Politikgestaltung, Planung und Kontrolle auf zentraler oder regionaler Ebene in Bezug auf die Gesundheit von Land- oder Wassertieren, den Handel mit Land- oder Wassertieren und Zuchtmaterial innerhalb der EU sowie die Einfuhr lebender Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Zuchtmaterial beteiligt sind
- Feldinspektoren und Grenzkontrollstellenpersonal, das an solchen Kontrolltätigkeiten beteiligt ist.
Die Teilnehmer müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie folgen und uneingeschränkt teilnehmen können:
- Amtliches Personal mit angemessener Berufserfahrung, das mit der Tiergesundheitsverordnung (EU) 2016/429 und ihren delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vertraut ist.
- In der Lage, anderen Kollegen Schulungen anzubieten und die Erfahrungen nach ihrer Teilnahme an der Schulung auszutauschen.
- In der Lage, Englisch zu verstehen und zu sprechen, um aktiv an der Trainingseinheit teilzunehmen.
Sitzung | Datum des Beginns | Enddatum | Stadt | Land |
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TSF1_P2 | 25.9.2023 | 29.9.2023 | Riga | Lettland |
TSF2_P2 | 06.11.2023 | 10.11.2023 | Bukarest | Rumänien |
TSF3_P2 | 04.12.2023 | 08.12.2023 | Venedig | Italien |
TSF4_P2 | 22/01/2024 | 26/01/2024 | Venedig | Italien |
TSF5_P2 | 26.2.2024 | 01/03/2024 | Bukarest | Rumänien |
TSF6_P2 | 8.4.2024 | 12/04/2024 | Riga | Lettland |
TSF7_P2 | 03/06/2024 | 07/06/2024 | Bukarest | Rumänien |
TSF8_P2 | 30.9.2024 | 04.10.2024 | Riga | Lettland |
TSF9_P2 | 04.11.2024 | 08.11.2024 | Venedig | Italien |
TSF10_P2 | 09.12.2024 | 13.12.2024 | Venedig | Italien |