Das übergeordnete Ziel des BTSF-Schulungskurses zum EU-Risikoanalyseansatz für Nicht-EU-Länder besteht darin, die Grundsätze und Methoden der Risikoanalyse im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu verbreiten, die Kenntnisse über diesen komplexen Arbeitsbereich zu verbessern und die Kenntnisse von Nicht-EU-Ländern über die europäischen Kontrollsysteme und Rechtsvorschriften zu verbessern.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Das Konzept der Risikobewertung (wie es in nationalen und in der EFSA und anderen internationalen Organisationen für Lebensmittelsicherheit angewendet wird).
  • Die Rolle internationaler Regulierungsbehörden und internationaler Risikobewertungsrichtlinien.
  • Die drei Komponenten der Risikoanalyse – Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation.
  • Schritte des Risikobewertungsansatzes nach Angaben der WHO: Problemformulierung, Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsbewertung und Risikocharakterisierung.
  • Wie man eine strukturierte Risikobewertung durchführt.
  • Der Prozess der Gefahren- und Risikoidentifikation.
  • Risikoanalyse für regulierte Produkte und Pflanzengesundheit.
  • Chemische Kontaminanten und chemische Risikoanalyse (Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsbewertung und Risikocharakterisierung in der chemischen Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation).
  • Risikoanalyse zu Zoonose und Tiergesundheit mit Schwerpunkt Mikrobiologische Risikoanalyse.
  • Neue Verordnung über amtliche Kontrollen (OCR) und Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF).
  • Krisenbewältigung.

Die Teilnehmer vertreten das Personal der zuständigen Behörden, das an amtlichen Kontrolltätigkeiten beteiligt ist, und das Personal der Agrarministerien, das für die Entwicklung der Lebensmittelsicherheitspolitik und die Ausfuhrangelegenheiten zuständig ist.

Aus ihrem Hintergrund und ihrer beruflichen Stellung sollte klar hervorgehen, dass die Teilnahme an der Schulungsmaßnahme ein Schlüsselelement für die Verbesserung der Kompetenzen ist.

Phase 1

Sitzung Startdatum Enddatum Stadt Land
1 25/02/2018 28/02/2018 Kiew Ukraine
2 25/03/2018 28/03/2018 Addis Abeba Äthiopien
3 17/06/2018 20/06/2018 Dakar Senegal
4 30/09/2018 03/10/2018 Rabat Marokko
5 16/12/2018 19/12/2018 Bangkok Thailand
6 06/06/2022 09/06/2022 San José Costa Rica
7 05/09/2022 08/09/2022 Mumbai Indien
8 19/09/2022 22/09/2022 Buenos Aires Argentinien

Phase II

Sitzung Startdatum Enddatum Stadt Land
1 12/06/2023 15/06/2023 Skopje Nordmazedonien
2 16/06/2023 22/06/2023 Dar es Salaama Tansania
3 13/11/2023 16/11/2023 Abidjan Elfenbeinküste
4 11/12/2023 14/12/2023 Rio de Janeiro Brasilien
5 22/01/2024 25/01/2024 Panama Panama
6 04/03/2024 07/03/2024 Kuala Lumpur
Malaysia
7 13/05/2024 16/05/2023 Tunis Tunesien
8 24/06/2024 27/06/2024 Jackarta Indonesien