Das übergeordnete Ziel des BTSF-Schulungskurses zum EU-Risikoanalyseansatz für Nicht-EU-Länder besteht darin, die Grundsätze und Methoden der Risikoanalyse für die Lebensmittelsicherheit zu verbreiten, das Wissen über diesen komplexen Arbeitsbereich zu verbessern und das Wissen von Nicht-EU-Ländern über die europäischen Kontrollsysteme und Rechtsvorschriften zu verbessern.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Das Konzept der Risikobewertung (wie es in nationalen und in der EFSA und anderen internationalen Organisationen für Lebensmittelsicherheit angewandt wird).
  • Die Rolle internationaler Regulierungsagenturen und internationaler Leitlinien zur Risikobewertung.
  • Die drei Komponenten der Risikoanalyse – Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation.
  • Schritte des Risikobewertungsansatzes gemäß der WHO: Problemformulierung, Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsbewertung und Risikocharakterisierung.
  • Wie führt man eine strukturierte Risikobewertung durch?
  • Der Prozess der Gefahren- und Risikoidentifikation.
  • Risikoanalyse für regulierte Produkte und Pflanzengesundheit.
  • Chemische Kontaminanten und chemische Risikoanalyse (Gefahrenidentifizierung, Gefahrencharakterisierung, Expositionsbewertung und Risikocharakterisierung in der chemischen Risikobewertung, im Risikomanagement und in der Risikokommunikation).
  • Risikoanalyse zu Zoonosen und Tiergesundheit mit Schwerpunkt auf mikrobiologischer Risikoanalyse.
  • Neue Verordnung über amtliche Kontrollen (OCR) und Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF).
  • Krisenbewältigung.

Die Teilnehmer vertreten das Personal der zuständigen Behörden, die an amtlichen Kontrolltätigkeiten beteiligt sind, und das Personal der Agrarministerien, die für die Entwicklung der Lebensmittelsicherheitspolitik und für Ausfuhrangelegenheiten zuständig sind.

Aus ihrem Hintergrund und ihrer beruflichen Position sollte klar hervorgehen, dass die Teilnahme an der Ausbildungstätigkeit ein Schlüsselelement für die Verbesserung der Kompetenzen ist.

Phase I
SitzungDatum des BeginnsEnddatumStadtLand
125/02/201828/02/2018KiewUkaraine
225/03/201828/03/2018Addis AbebaÄthiopien
317/06/201820/06/2018DakarSenegal
430/09/201803/10/2018RabatMarokko
516/12/201819/12/2018BangkokThailand
606/06/202209/06/2022San JoséCosta Rica
705/09/202208/09/2022MumbaiIndien
819/09/202222/09/2022Buenos AiresArgentinien

Phase II
Sitzung Datum des Beginns Enddatum Stadt Land
1 12/06/2023 15/06/2023 Skopje Nordmazedonien
2 16/06/2023 22/06/2023 Daressalam Tansania
3 13/11/2023 16/11/2023 Abidjan Elfenbeinküste
4 11/12/2023 14/12/2023 Rio de Janeiro Brasilien
5 22/01/2024 25/01/2024 Panama Panama
6 04/03/2024 07/03/2024 Kuala Lumpur
Malaysia
7 13/05/2024 16/05/2023 Tunis Tunesien
8 24/06/2024 27/06/2024 Jackarta Indonesien
EU-Risikoanalysekonzept für Nicht-EU-Länder