Ziel des vorliegenden Programms ist die Verbreitung von Wissen und bewährten Verfahren in Bezug auf die allgemeine Lebensmittelkennzeichnung und -aussagen sowie auf bestimmte Kategorien von Lebensmitteln wie Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen und Lebensmittel für bestimmte Bevölkerungsgruppen in Bezug auf die Zusammensetzung und Information von Lebensmitteln gemäß den Anforderungen des EU-Lebensmittelrechts. Der Vertrag sieht die Durchführung von Schulungen vor, die sich mit den neuesten Entwicklungen sowie mit der Durchführung von Kontrollen befassen.

Ziel dieses Schulungskurses ist es, bewährte Verfahren auszutauschen und die Durchführung der amtlichen Kontrollen der Lebensmittelkennzeichnung unter den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren sowie Nicht-EU-Länder zu informieren.

Während des Kurses werden die Teilnehmer die Vorschriften für Lebensmittelinformationen im Detail betrachten und eine Reihe von Schulungssituationen erleben, um die Vorschriften zu erkunden. FIC ist eine horizontale Gesetzgebung und deckt alle Bereiche ab, in denen Lebensmittel an den Verbraucher geliefert werden. Der Lebensmitteleinzelhandelsmarkt ist sowohl enorm als auch lebendig. Jedes Jahr werden Tausende neuer Lebensmittel auf den EU-Markt gebracht. Der Kurs kann nicht alle Lebensmittel vollständig abdecken. Die Teilnehmer werden daher verschiedene Situationen und Produkte spielen, für die die Vorschriften gelten. Ziel ist es, dass die Teilnehmer Lehren daraus ziehen und dazu beitragen, mit Kollegen aus anderen Mitgliedstaaten einen kohärenten Ansatz für die Durchsetzung zu entwickeln.

Die allgemeinen Ziele des BTSF-Schulungsprogramms zur Information und Zusammensetzung von Lebensmitteln sind:

Lebensmittelinformation und Gesetzgebung:

  • Im Kurs werden die Teilnehmer aktive Lernbeteiligungen erleben, die das Team aus den Erfahrungen der Tutoren über das vorherige BTSF-Programm auf FCI entwickelt hat. Die FCI ist in einigen Bereichen detailliert und diese Details können helfen, die Anforderungen der Vorschriften in anderen Bereichen zu erklären. Die Tutoren entwickeln Szenarien mit ihren Erfahrungen in diesem Bereich und helfen den Teilnehmern, die Probleme anzugehen und ihr Wissen zu erweitern. Die Teilnehmer können diesen Lernansatz auch entwickeln, da sie auch ihre eigenen Ideen und Kennzeichnungsfragen einbringen und das Fachwissen der Kursteilnehmer nutzen können, um einen kohärenteren Ansatz zur Bewältigung dieser lokalen Probleme zu entwickeln, die von der FCI aufgeworfen werden.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben:

  • Ziel der Schulung ist es, die Kenntnisse der Teilnehmer auf dem Gebiet nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben zu verbessern und Informationen und Erfahrungen zwischen Beamten der verschiedenen Mitgliedstaaten auszutauschen, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Durchsetzung der Verordnung. Ziel der Sitzungen ist es, die Vielfalt der in der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 definierten Angaben zu erläutern und zu erläutern, unter welchen Bedingungen diese Angaben verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden die verschiedenen Verfahren für die Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben, die Regeln für Marken und Markennamen, die als nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben angesehen werden können, und die Kennzeichnungsanforderungen erörtert.

Lebensmittelanreicherung und Nahrungsergänzungsmittel:

  • Ziel dieses Schulungskurses ist es, die Auslegungen der einschlägigen europäischen FCI-Verordnungen über Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel so weit wie möglich zu harmonisieren und bewährte Verfahren für ihre Umsetzung unter den EU-Mitgliedstaaten auszutauschen, wobei den Besonderheiten dieser besonderen Lebensmittel Rechnung getragen wird.

Lebensmittel für bestimmte Gruppen:

  • Ziel des Abschnitts über Lebensmittel für bestimmte Gruppen (FSG) ist es, ein gemeinsames Verständnis, eine gemeinsame Auslegung und eine gemeinsame Durchsetzung der Vorschriften für diese Erzeugnisse zu gewährleisten.
  • Die für diese Erzeugnisse geltenden Vorschriften befinden sich in einem Übergangszeitraum. Sie sind auch mit Vorschriften verknüpft, die für andere Lebensmittelkategorien wie Nahrungsergänzungsmittel und gewöhnliche Lebensmittel gelten. Die Änderung des umfassenderen Konzepts von Lebensmitteln für besondere Ernährungszwecke (PARNUTS) oder diätetischen Lebensmitteln mit der Abschaffung der Kategorie als solcher ist eine sehr wichtige Änderung. Die Gründe für diese Änderung werden in Bezug auf in der Vergangenheit festgestellte Missbräuche erläutert, insbesondere in Bezug auf missbräuchliche Kennzeichnungspraktiken, die zu Verwirrung über die rechtliche Identität oder Kategorisierung von Produkten geführt haben und weiterhin führen können, bei denen es sich um FSG handeln könnte, insbesondere um Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP), Nahrungsergänzungsmittel oder gewöhnliche Lebensmittel mit Angaben.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Lebensmittelinformation und Gesetzgebung
  • Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel (1169/2011)
  • Vorträge mit allen verwendeten Folien
  • delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die unter der Nummer 1169/2011 erlassen wurden
  • Liste der EU-Rechtsvorschriften mit weiteren Kennzeichnungsvorschriften
  • Leitlinien der Kommission zu den Bestimmungen über die Lebensmittelkennzeichnung, einschließlich der Infografik über Lebensmittelinformationen und der Toleranzen für die Nährwertkennzeichnung.
  • Q&A der Kommission vom 1169/2011
  • Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
  • Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben und Anwendung amtlicher Kontrollen in dieser Angelegenheit
  • Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
  • Rolle der Europäischen Kommission und der EFSA
  • Beispiele für einige Übungen mit Lösungen
  • Nahrungsanreicherung und Nahrungsergänzung
  • Verbraucherinformationsrecht und -praxis in Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel
  • Definitionen von Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln und deren Marktbedeutung
  • Einschlägige EU-Vorschriften
  • Beispiele für einige Übungen mit Lösungen
  • Lebensmittel für bestimmte Gruppen
  • Rechtsvorschriften über Lebensmittel für bestimmte Gruppen
  • Kennzeichnungsanforderungen für diätetische Ersatznahrung und Lebensmittel für spezifische medizinische Zwecke
  • Kennzeichnungsanforderungen für Babynahrungsprodukte

Die Auswahlkriterien für die Teilnehmer sind:

  • Relevanz für die tägliche Arbeit: Bei den Teilnehmern sollte es sich vorrangig um Bedienstete der zuständigen Behörden mit einer Position im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen handeln.
  • Ausreichendes Sprachniveau: Um den Wissenstransfer und die Möglichkeit zum Meinungsaustausch zu gewährleisten, sollten die Teilnehmer die Sprache der Schulung, für die sie sich beworben haben, beherrschen, sofern nicht anders angegeben, ist die Amtssprache der Workshops Englisch.
  • Fähigkeit, ihre Erfahrungen zu teilen: Vorrang erhalten Teilnehmer, deren Position es ihnen ermöglicht, die Ergebnisse der Schulungen mit Kollegen zu teilen.
  • Vorzugsweise Beamte, die bei Lebensmittelkontrollbehörden auf zentraler oder lokaler Verwaltungsebene tätig sind und für die Entwicklung, Koordinierung oder Umsetzung der amtlichen Überwachungs- und Kontrollpläne zuständig sind.
  • IT-Anforderungen: Die Teilnehmer benötigen einen Laptop mit aktueller Software, mit Kamera und Mikrofon (eingebaut oder extern) und zuverlässiger WIFI-Verbindung.
Sitzung Datum des Beginns Enddatum Lage Veranstalter
13 19.4.2021 23.4.2021 Online AETS
14 17.5.2021 21.5.2021 Online AINIA
15 06.07.2021 11.6.2021 Online AETS
16 07.05.2021 09/07/2021 Online AETS
17 18.10.2021 22.10.2021 Online AETS
18 13.12.2021 17.12.2021 Online AETS
19 07/02/2022 11.2.2022 Online AINIA
20 14.3.2022 18.3.2022 Online AETS
21 25.4.2022 29.4.2022 Online AESA
22 30.5.2022 03/06/2022 Madrid, Spanien AENOR
23 4.7.2022 8.7.2022 Valencia, Spanien AINIA
24 31.10.2022 04/11/2022 Bratislava, Slowakei AETS