Die allgemeinen Ziele des BTSF-Ausbildungsprogramms/des Kurses über Kontrollpläne für Rückstände von Tierarzneimitteln sind:

  • Das übergeordnete Ziel der Schulung besteht darin, einen theoretischen Teil (Gesetzgebung) und praktische Beispiele abzudecken, um einen Einblick zu geben und bestimmte Aspekte zu klären, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung nationaler Pläne für VMPR. Die Mitgliedstaaten sollten richtig verstehen, wie die Analyseergebnisse im Hinblick auf die Durchsetzung bei Verstößen zu interpretieren sind. Die Mitgliedstaaten werden über die besten verfügbaren Verfahren in Bezug auf das Stichprobenverfahren informiert.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Rechtlicher Hintergrund: Rechtsvorschriften über VMPR-Kontrollpläne (CDR (EU) 2022/1644, CIR (EU) 2022/1646) in Bezug auf die Verordnung (EU) 2017/625
  • Gestaltung der Pläne: praktische Erwägungen (nationale, regionale, lokale Aspekte)
  • Risikoanalyse – Kriterien, die bei Kontrollplänen zu berücksichtigen sind
  • Kriterien für die Stichprobenstrategie für jeden der Pläne
  • Übermittlung der Proben an das Labor und Kriterien für die Auswahl des Labors
  • Koordination & Einreichung & Berichterstattung an EFSA/EG

Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

Die Teilnehmer sollten grundsätzlich über mindestens drei Jahre Erfahrung in der Ausarbeitung, Bewertung, Verwaltung oder Beratung in Bezug auf Rückstandsbekämpfungspläne und/oder deren Koordinierung und Umsetzung verfügen.

Teilnehmer mit weniger als 3 Jahren Erfahrung oder Personen, die für das kommende Jahr mit dieser Arbeit beauftragt wurden, sind jedoch ebenfalls teilnahmeberechtigt, sofern der Teilnehmer über fundierte Kenntnisse der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Rückstandsbekämpfungsplänen verfügt.

Der Teilnehmer muss:

  • Seien Sie Beamte, die für die Erstellung von Kontrollplänen der EU-Mitgliedstaaten und bestimmter Länder mit besonderen Abkommen (CH, IS, NO, UK(NI)) zuständig sind.
  • Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, sich auf Englisch zu verstehen und auszudrücken.
Sitzung Startdatum Enddatum Stadt Land
1 26/05/2026 28/05/2026 Bratislava Slowakei
2 29/09/2026 01/10/2026 TBD TBD