Die übergeordneten Ziele des BTSF-Schulungsprogramms/Kurses zur ökologischen/biologischen Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sind:
- Verbesserung der Kenntnisse und des Bewusstseins für die neue Öko-Verordnung (EU) 2018/848 und die sich daraus ergebenden Kontrollanforderungen, Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Durchsetzung und Förderung eines harmonisierten Ansatzes für das Funktionieren der EU-Kontrollsysteme und der nationalen Kontrollsysteme
- Vertiefung der Kernanforderungen der EU-Verordnungen über amtliche Kontrollen und ökologische/biologische Erzeugnisse und Stärkung des verantwortlichen Personals der Kontrollbehörden auf Ebene der NCA, der CtlrA und der BS, einschließlich des Personals von z. B. AB oder anderen einschlägigen amtlichen Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, einschließlich Grenz- und Marktkontrollexperten, indem speziell ausgewählte Themen in praktischer Weise angeboten werden
- Unterstützung der Versicherung einer konsequenten und rigorosen Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, um zum schnellen Wachstum des Bio-Sektors in der letzten und wahrscheinlich nächsten Dekade beizutragen
- Berücksichtigung und Behebung von Schwächen und Herausforderungen aufgrund eines nicht ausreichend harmonisierten Kontrollansatzes in einem weltweit wachsenden ökologischen/biologischen Sektor, der auch höhere Risiken wie betrügerische Strukturen birgt
- Berücksichtigung und Grundlage aller Schulungsmaterialien auf der Grundlage der neuesten von der EU-Kommission veröffentlichten Berichte und Analysen, hauptsächlich Auditberichte der GD SANTE, Statistiken, häufig gestellte Fragen und andere wichtige Veröffentlichungen, die von den zuständigen amtlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden, um die Teilnehmer bei der Entwicklung und Umsetzung risikobasierterer und wirksamerer Kontrollverfahren zu unterstützen.
- Angebot ausgewogener theoretischer und praktischer Sitzungen mit Schwerpunkt auf den praktischen Sitzungen, einschließlich Simulationen, Fallstudien, Gruppenübungen und Vor-Ort-Besuchen verschiedener ökologischer/biologischer Unternehmer (oder möglicherweise einer Gruppe von Unternehmern), um praktische Erfahrungen mit den bereitgestellten Informationen zu sammeln
- Ermöglichung des Erfahrungsaustauschs und der Verbreitung bewährter Verfahren für Kontrolltätigkeiten und einschlägige Verfahren von Sachverständigen, die in EU-Mitgliedstaaten und begünstigten Ländern tätig sind
Das allgemeine Ziel der Schulung besteht darin, die ordnungsgemäße Durchsetzung des rechtlichen und politischen Rahmens der Europäischen Union für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sicherzustellen. Die Schulung soll EU-Beamten und Nicht-EU-Beamten, einschließlich Mitarbeitern delegierter Kontrollstellen, dabei helfen, sich mit dem Anwendungsbereich, der Struktur und den Zielen des neuen Rechtsrahmens vertraut zu machen, um den Übergang zu der neuen Regelung zu erleichtern, wobei der Schwerpunkt auf den Änderungen liegt, die sie mit sich bringt, einschließlich der praktischen Aspekte im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Umsetzung und den harmonisierten Verfahren. Damit wird sich das allgemeine Ziel der BTSF-Initiative in den Sitzungen widerspiegeln, indem Lernschritte für das erwartete hohe Maß an Kompetenz und Fachwissen des in den Kontrollbehörden tätigen Personals unterstützt werden, um besser sicherzustellen, dass die amtlichen Kontrollen einheitlicher, effizienter, objektiver und angemessener durchgeführt werden.
Die spezifischen Ziele lauten wie folgt:
- Um die Teilnehmer zu einer aktiven Vorbereitung zu führen, indem sie vor dem Training ausgewählte Schulungsmaterialien zur Verfügung stellen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie die Grundlagen der EU-Bio-Kontrollsysteme vor ihrer Ankunft aktualisiert haben, wie z. B. die allgemeinen Verpflichtungen, Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörden für den ökologischen Landbau einschließlich der Kontrollbehörden und -stellen. Dadurch kann auch die gewünschte sehr umfassende und vertiefte sowie sehr praktische und interaktive Schulung in der gegebenen Zeit durchgeführt werden;
- Einen ersten Überblick über die neuen Vorschriften und einen Vergleich mit den früheren zu geben und auch in die praktische Anwendung der neuen Vorschriften zu einer Reihe von Einzelthemen und damit zu anderen Grundelementen des ökologischen/biologischen Kontrollsystems einzutauchen. Daher werden z. B. Einzelheiten der Übertragung und Überwachung durch die zuständigen Behörden in solche ausgewählten praktischen Fallstudien aufgenommen, um auf die zusätzlichen, neuen, geänderten oder konkreten Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/848 zu reagieren;
- die Kenntnisse und das Bewusstsein für die neue Verordnung (EU) 2018/848 über ökologische/biologische Erzeugnisse und die sich daraus ergebenden Kontrollanforderungen weiter zu verbessern, um ihre ordnungsgemäße Durchsetzung zu gewährleisten und einen harmonisierten Ansatz für den Betrieb der EU-Kontrollsysteme und der nationalen Kontrollsysteme zu fördern;
- Vertiefung der Kernanforderungen der EU-Verordnungen über amtliche Kontrollen und ökologische/biologische Erzeugnisse und Stärkung des verantwortlichen Personals der Kontrollbehörden auf Ebene der NCA, der CtlrA und der BS, einschließlich des Personals von z. B. AB oder anderen einschlägigen amtlichen Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene, einschließlich Grenz- und Marktkontrollexperten, indem speziell ausgewählte Themen in praktischer Weise angeboten werden.
- Unterstützung der Versicherung einer konsequenten und rigorosen Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, um zum raschen Wachstum des ökologischen/biologischen Sektors in der letzten und wahrscheinlich nächsten Dekade beizutragen;
- Prüfung und Behebung von Schwächen und Anhebung von Herausforderungen aufgrund eines nicht ausreichend harmonisierten Kontrollansatzes in einem weltweit wachsenden ökologischen/biologischen Sektor, der auch höhere Risiken wie betrügerische Strukturen birgt;
- alle Schulungsmaterialien auf die neuesten von der EU-Kommission veröffentlichten Berichte und Analysen zu prüfen und zu stützen, insbesondere Auditberichte der GD SANTE, Statistiken, häufig gestellte Fragen (FAQ) und andere wichtige Veröffentlichungen, die von den zuständigen amtlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden, um die Teilnehmer bei der Entwicklung und Umsetzung risikobasierterer und wirksamerer Kontrollverfahren zu unterstützen;
- Angebot ausgewogener theoretischer und praktischer Sitzungen mit Schwerpunkt auf den praktischen Sitzungen, einschließlich Simulationen, Fallstudien, Gruppenübungen und Vor-Ort-Besuchen verschiedener ökologischer/biologischer Unternehmer (oder möglicherweise einer Gruppe von Unternehmern), um praktische Erfahrungen mit den bereitgestellten Informationen zu sammeln.
- Ermöglichung des Erfahrungsaustauschs und der Verbreitung bewährter Verfahren für Kontrolltätigkeiten und einschlägige Verfahren von Sachverständigen, die in EU-Mitgliedstaaten und begünstigten Ländern tätig sind.
- Da die ökologische/biologische Produktion eines der politischen Instrumente der Europäischen Kommission ist und mit dem Grünen Deal im Einklang steht, werden besser ausgebildete Mitarbeiter der Kontrollbehörden auch – indirekt – einen Beitrag zur Biodiversitätsstrategie und zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ der Europäischen Kommission leisten.
Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren. Nur berechtigte Teilnehmer sollten anhand der nachstehenden Mindestanforderungen weiter bewertet werden.
Die Teilnehmer vertreten das Personal der zuständigen Behörden, das an amtlichen Kontrolltätigkeiten beteiligt ist.
Die Praktikanten sollten über die erforderlichen technischen Fähigkeiten in den nachstehend aufgeführten Bereichen verfügen:
- entweder bei einer Kontrollstelle tätig sind oder
- Arbeit bei einem öffentlichen Auftraggeber, Kontrollstellen/Kontrollbehörden (EU-MS);
- seit mehr als 3 Jahren und hauptsächlich im Bereich der ökologischen/biologischen Kontrollsysteme tätig sind;
- Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der früheren EU-Verordnung (834/07 usw.);
- sie haben bereits an Schulungen zu den neuen Vorschriften (2017/625 oder 2018/848 und IR/DA) teilgenommen;
- sie die bereitgestellten Informationen zuvor gelesen haben und
- Sie bringen die Aufgaben in das vorbereitete Training ein.
Der Kurs findet in englischer Sprache statt.
Die Teilnehmer werden aufgefordert, sich zu verpflichten, die aus den Kursen gewonnenen Erkenntnisse zu nutzen und sie auch über verschiedene Verbreitungsmethoden zu verbreiten, d. h. die Kolleginnen und Kollegen über die bei der Schulung erhaltenen Informationen zu informieren, das Schulungsmaterial unter ihren Kollegen zu verteilen (Fotokopien oder elektronische Übermittlung), informative Artikel in den nationalen Fachzeitschriften oder, wenn möglich, in internationalen Zeitschriften zu erstellen, Präsentationen auf der Grundlage des Schulungsmaterials für die beruflichen Schulungen der zuständigen nationalen Behörden oder andere Verbreitungsmethoden vorzubereiten, die geeignet sein könnten, die über die BTSF-Schulungen erhaltenen Informationen auszutauschen.
Der Schwerpunkt des Auswahlverfahrens liegt in erster Linie darauf, sicherzustellen, dass die richtigen Kandidaten an der Schulung teilnehmen. Für dieses Projekt sind wir der Meinung, dass die Kandidaten:
- Wahrnehmung von Führungsaufgaben innerhalb ihrer Institution, insbesondere in Bezug auf die Übertragung, Überwachung, Überwachung, Koordinierung und/oder Planung von Tätigkeiten für die ökologische/biologische Produktion, die Handhabung und/oder Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse;
- direkte Beteiligung an der Durchführung von Inspektionen und Zertifizierungen von ökologischen/biologischen Unternehmern, einschließlich Gruppenbetreibern und Marktkontrollen von Einzelhändlern, die ökologische/biologische Erzeugnisse verkaufen;
- einen Hintergrund in der Arbeit bei der Kontrolle eingeführter ökologischer/biologischer Erzeugnisse oder in anderen spezifischen Bereichen wie z. B. Tierhaltung, Zucht, Bewertung außerbetrieblicher Betriebsmittel, Labor (Interpretation von Laboranalysen) usw. sowie Prävention oder Behandlung von Betrugsfällen haben;
- Haben Sie die Fähigkeiten und das Wissen, um an der Ausbildung teilzunehmen, da sie sehr spezifische Probleme ansprechen wird. In ihrem Heimatland bereits ausgebildetes Personal: verantwortlich für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen;
- Die Fähigkeit, sich für die Verbreitung der Informationen und des Wissens zu engagieren und zu unterstützen und/oder Kollegen und andere in ihren Organisations- und Tätigkeitsbereichen zu schulen, wird die erfolgreiche Verbreitung von Informationen und Wissen die Wirkung der Schulungsprogramme erheblich erhöhen.
Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.
a) Mitarbeiter der für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen zuständigen Behörde(n), die an der Registrierung von ökologischen/biologischen Unternehmern und Unternehmergruppen, der Zulassung und Überwachung von Kontrollstellen, der Planung und Koordinierung der Kontrolltätigkeiten für die ökologische/biologische Produktion und der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, der Aufbereitung der ökologischen/biologischen Daten in den Jahresberichten, der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmeregelungen und dem Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten (MS) und der Kommission beteiligt sind;
b) Mitarbeiter der zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die direkt an der Durchführung von Inspektionen von ökologischen/biologischen Unternehmern und Unternehmergruppen und Marktkontrollen von Einzelhändlern beteiligt sind, die vorverpackte ökologische/biologische Erzeugnisse verkaufen und von der Verpflichtung zum Besitz eines Zertifikats befreit sind;
c) Personal der zuständigen Behörden, das an der Kontrolle eingeführter ökologischer/biologischer Erzeugnisse beteiligt ist;
d) Personal der öffentlichen Kontrollbehörden oder der privaten Kontrollstellen, denen von den zuständigen Behörden besondere Zuständigkeiten oder Aufgaben im Zusammenhang mit Kontrolltätigkeiten für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse übertragen (für Kontrollbehörden) oder übertragen (für Kontrollstellen) wurden;
e) Mitarbeiter der nationalen Akkreditierungsstellen, die an der Akkreditierung von Kontrollstellen beteiligt sind, denen Kontrollaufgaben übertragen wurden.
| Sitzung | Startdatum | Enddatum | Stadt | Land |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 28/03/2022 | 31/03/2022 | Santander | Spanien |
| 2 | 25/04/2022 | 28/04/2022 | Florenz | Italien |
| 3 | 16/05/2022 | 19/05/2022 | Santander | Spanien |
| 4 | 27/06/2022 | 30/06/2022 | Wien | Österreich |
| 5 | 26/09/2022 | 29/09/2022 | Florenz | Italien |
| 6 | 24/10/2022 | 27/10/2022 | Vilnius | Litauen |
| 7 | 28/11/2022 | 01/12/2022 | Florenz | Italien |
| 8 | 05/12/2022 | 08/12/2022 | Vilnius | Litauen |
| 9 | 23/01/2023 | 26/01/2023 | Santander | Spanien |
| 10 | 20/02/2023 | 23/02/2023 | Wien | Österreich |
| Sitzung | Startdatum | Enddatum | Stadt | Land |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 16/10/2023 | 19/10/2023 | Wien | Österreich |
| 2 | 13/11/2023 | 16/11/2023 | Agram |
Kroatien |
| 3 | 05/02/2024 | 08/02/2024 | Bari | Italien |
| 4 | 25/03/2024 | 28/03/2024 | Vilnius | Litauen |
| 5 | 06/05/2024 | 09/05/2023 | Mallorca | Spanien |
| 6 | 24/06/2024 | 27/06/2024 | Agram | Kroatien |
| 7 | 09/09/2024 | 12/09/2024 | Vilnius | Litauen |
| 8 | 11/11/2024 | 14/11/2024 | Bari | Italien |
| 9 | 13/01/2025 | 16/01/2025 | Wien | Österreich |
| 10 | 03/02/2025 | 06/02/2025 | Valencia | Spanien |