Tierernährung - eLearning Modul
Dieser eLearning-Kurs zielt darauf ab, den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen zu verbessern:
- In Futtermitteln verwendete Begriffsbestimmungen: Futtermittel, Mischfuttermittel, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel, Mineralfuttermittel und andere Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Futtermittelzusatzstoffe, Vormischungen, Verarbeitungshilfsstoffe (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003).
- Allgemeine Grundsätze der Futtermittelvermarktung: Ziele.
- Kennzeichnung und Werbung für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel (Verordnung (EG) Nr. 767/2009): Grundsätze, Verantwortung für die Kennzeichnung.
- Katalog der Einzelfuttermittel, beschränkte Materialien, Verpackung von Futtermitteln.
- Futtermittelzusatzstoffe: Funktionen, Zulassungsbedingungen, Bewertung (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003).
- Unterscheidung zwischen Einzelfuttermitteln, Mischfuttermitteln, Ergänzungsfuttermitteln, Vormischungen, Futtermittelzusatzstoffen und Tierarzneimitteln.
- Futtermittel für besondere Ernährungszwecke (Verordnung (EG) Nr. 767/2009).
- Forderungen (Verordnung (EG) Nr. 767/2009).
- Arzneifuttermittel (Richtlinie 90/167).
- Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Richtlinie 2002/32):
- - Definition von unerwünschten Stoffen.
- Ziele der Richtlinie 2002/32.
- Allgemeine Grundsätze der Richtlinie 2002/32 (Überwachung, Minderungsmaßnahmen).
- Höchstwerte und Aktionsschwellen.
- Regulierte Stoffe und Erzeugnisse: Mykotoxine, Dioxine/PCBs, Toxine pflanzlichen Ursprungs usw.
– Übertragung von Kokzidiostatika auf Nichtzielfuttermittel.
Merkmale
365 Tage Zugriff
- Durchschnittliche Widmung: 8 Stunden
Online
- 4 Einheiten
- Selbstbefriedigung
- Multimedia
Verfügbar in:
- Englisch
- Weitere Sprachen
Wie man sich registriert
- Wenn Sie ein Regierungsbeamter sind, können Sie sich mit dem BTSF ACADEMY Training Management System bewerben.
- Wenn Sie Mitarbeiter in EU-Institutionen sind, wenden Sie sich an HADEA-BTSF-ACADEMY-SUPPORT@ec.europa.eu, um eine Registrierung zu beantragen.
- Für weitere Anfragen senden Sie bitte eine Nachricht an HADEA-BTSF-ACADEMY-SUPPORT@ec.europa.eu und das BTSF ACADEMY Team hilft Ihnen gerne weiter.
Das übergeordnete Ziel des BTSF-Schulungsprogramms zu EU-Futtermittelhygienevorschriften und HACCP-Audits besteht darin,
- Verbreitung von Wissen und bewährten Verfahren, um das Fachwissen in Bezug auf Fragen der Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, Verarbeitung und Verteilung von Futtermitteln, einschließlich der Vor-Ort-Inspektion von Futtermittelunternehmern, zu verbessern.
Die Schulung wird in zwei verschiedenen Schulungskursen angeboten:
- Kurs 1 - EU-Rechtsvorschriften über Futtermittel
- Kurs 2 - EU-Futtermittelhygienevorschriften und HACCP-Auditierung
Das zusätzliche Ziel des vorgeschlagenen Kurses besteht darin, den Kontrollbeamten, die im Futtermittelsektor in den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Nicht-EU-Ländern tätig sind, Kenntnisse und technisches Fachwissen im Bereich der EU-Rechtsvorschriften über Futtermittel zur Verfügung zu stellen, indem die folgenden Themen abgedeckt werden:
- Thema 1: Allgemeine Übersicht
- Thema 2: Futtermittelhygiene
- Thema 3: Futtermittelzutaten & Kontamination
- Thema 4: Einsatz in der Futtermittelindustrie - Vor-Ort-Besuche
- Thema 5: Kennzeichnung von Futtermitteln
- Thema 6: Futtermittel mit spezifischen Verwendungszwecken und Borderline-Produkten
- Thema 7: Einfuhr und amtliche Kontrollen
Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Kriterien, bevor Sie sich bewerben.
- Die Bewerber müssen Mitarbeiter der zuständigen Behörden sein, die amtliche Kontrolltätigkeiten im Futtermittelsektor durchführen und im Rahmen ihrer regulären Aufgaben Vor-Ort-Kontrollen durchführen.
- Mindestens 1 Jahr Erfahrung als an der Futtermittelkontrolle beteiligtes Personal der zuständigen Behörde.
- Die Teilnehmer müssen sich verpflichten, das während des Seminars erhaltene Wissen unter den Interessenträgern in ihren Heimatinstitutionen/-ländern zu verbreiten.
- Da das Seminar in englischer Sprache durchgeführt wird, muss jeder nominierte Kandidat über ein gutes (nicht grundlegendes) Arbeitsniveau in Englisch verfügen.
Sitzung | Datum des Beginns | Enddatum | Stadt | Land |
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TS18 | 06/12/2022 | 08/12/2022 | Warschau | Polen |
TS19 | 31/01/2023 | 02/02/2023 | Porto | Portugal |
Die allgemeinen Ziele des BTSF-Schulungsprogramms/Kurses zur EU-Futtermittelgesetzgebung sind:
- Ziel 1: Verbreitung von Wissen und bewährten Verfahren, um das Fachwissen in Bezug auf Fragen der Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, Verarbeitung und Verteilung von Futtermitteln, einschließlich der Vor-Ort-Inspektion von Futtermittelunternehmern, zu verbessern.
- Ziel 2: Bereitstellung von Wissen und technischem Fachwissen auf dem Gebiet der Tierernährung (EU-Rechtsvorschriften über Futtermittel) für Kontrollbeamte, die im Futtermittelsektor in den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Nicht-EU-Ländern tätig sind.
Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:
- Thema 1: Allgemeine Übersicht
- Thema 2: Futtermittelhygiene
- Thema 3: Futtermittelzutaten & Kontamination
- Thema 4: Anwendung in der Futtermittelindustrie: Vor-Ort-Besuche
- Thema 5: Kennzeichnung von Futtermitteln
- Thema 6: Futtermittel mit spezifischen Verwendungszwecken und Borderline-Produkten
- Thema 7: Einfuhr und amtliche Kontrollen
Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.
- Bei den Bewerbern muss es sich um Bedienstete der zuständigen Behörden handeln, die amtliche Kontrolltätigkeiten im Futtermittelsektor durchführen.
- Die Teilnehmer müssen sich verpflichten, das während des Seminars erhaltene Wissen unter den Interessenträgern in ihren Heimatinstitutionen/-ländern zu verbreiten.
- Da das Seminar in englischer Sprache durchgeführt wird, muss jeder nominierte Kandidat über ein gutes (nicht grundlegendes) Arbeitsniveau in Englisch verfügen.
Sitzung | Datum des Beginns | Enddatum | Stadt | Land |
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VC11 | 14/02/2022 | 18/02/2022 | Online | Online |
VC13 | 28/03/2022 | 01/04/2022 | Online | Online |
VC15 | 20/06/2022 | 24/06/2022 | Online | Online |
TS17 | 07/11/2022 | 11/11/2022 | Valencia | Spanien |
BTSF-Schulung für nationale Sachverständige für Futtermittelhygiene und tierische Nebenprodukte.
Artikel 116 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/625 sieht die Teilnahme von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten (nationale Sachverständige) an Kontrollen der Kommission in Mitgliedstaaten und in Drittländern vor. Die nationalen Sachverständigen, die die Sachverständigen der Kommission begleiten, haben dieselben Zugangsrechte wie die Sachverständigen der Kommission.
Um einen harmonisierten Ansatz der nationalen Sachverständigen zu gewährleisten und gleichzeitig Sachverständige der Kommission zu unterstützen, beabsichtigt die Kommission, eine Fernschulung zu amtlichen Kontrollen im Bereich der neuen Rechtsvorschriften über Tiergesundheit zu organisieren.
Die Ziele des Trainings sind, dass die Teilnehmer:
- Verstehen Sie ihre Rolle in einem von der Kommission geleiteten Auditteam bei der Sammlung von Nachweisen, dem Abschluss ihrer Bedeutung und der Formulierung von Empfehlungen.
- Nutzen Sie die Erfahrungen aus diesem Kurs, um Schwachstellen und wiederkehrende Probleme in ihrem eigenen Mitgliedstaat zu ermitteln und über mögliche Lösungen sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene nachzudenken.