Futtermittel – eLearning-Modul

Dieser E-Learning-Kurs soll es den Teilnehmern ermöglichen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen zu verbessern:

  • In Futtermitteln verwendete Begriffsbestimmungen: Futtermittel, Mischfuttermittel, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel, Mineralfuttermittel und andere Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Futtermittelzusatzstoffe, Vormischungen, Verarbeitungshilfsstoffe (Verordnung 1831/2003).
  • Allgemeine Grundsätze für die Vermarktung von Futtermitteln: Ziele.
  • Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln und Werbung hierfür (Verordnung (EG) Nr. 767/2009): Grundsätze, Verantwortung für die Kennzeichnung.
  • Katalog der Einzelfuttermittel, beschränkten Materialien, Verpackung von Futtermitteln.
  • Futtermittelzusatzstoffe: Funktionen, Zulassungsbedingungen, Bewertung (Verordnung 1831/2003).
  • Unterscheidung zwischen Einzelfuttermitteln, Mischfuttermitteln, Ergänzungsfuttermitteln, Vormischungen, Futtermittelzusatzstoffen und Tierarzneimitteln.
  • Futtermittel für besondere Ernährungszwecke (Verordnung (EG) Nr. 767/2009).
  • Forderungen (Verordnung (EG) Nr. 767/2009).
  • Arzneifuttermittel (Richtlinie 90/167).
  • Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Richtlinie 2002/32):
  • — Definition der unerwünschten Stoffe.
    — Ziele der Richtlinie 2002/32.
    — Allgemeine Grundsätze der Richtlinie 2002/32 (Überwachung, Minderungsmaßnahmen).
    —Höchstwerte und Aktionsschwellen.
    Geregelte Stoffe und Produkte: Mykotoxine, Dioxine/PCB, Toxine pflanzlichen Ursprungs usw.
    – Übertragung von Kokzidiostatika auf Nichtziel-Futtermittel.


Merkmale

365 Tage Zugang
  • Durchschnittlicher Einsatz: 8 Stunden
Im Internet
  • 4 Einheiten
  • Selbstbeschäftigt
  • Mediathek
Verfügbar in:

Wie können Sie sich registrieren?

  • Als Regierungsbeamter können Sie sich über die Anwendung BTSF eLearning bewerben.
  • Wenn Sie als Bediensteter in den EU-Institutionen tätig sind, wenden Sie sich an HADEA-BTSF-ACADEMY-SUPPORT@ec.europa.eu, um die Registrierung zu beantragen.
  • Für weitere Anfragen wenden Sie sich bitte an HADEA-BTSF-ACADEMY-SUPPORT@ec.europa.eu, und das BTSF-ACADEMY-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Futtermittel – eLearning-Modul

Das allgemeine Ziel des BTSF- Schulungsprogramms zu EU-Futterhygienevorschriften und HACCP-Audits besteht darin,

  • Verbreitung von Wissen und bewährten Verfahren, um das Fachwissen in Fragen der Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Futtermitteln zu verbessern, einschließlich der Vor-Ort-Inspektion bei Futtermittelunternehmern.

Die Schulung wird in zwei verschiedenen Schulungskursen durchgeführt:

  • Kurs 1 – EU-Rechtsvorschriften über Futtermittel
  • Kurs 2 – EU-Vorschriften für Futtermittelhygiene und HACCP-Audit

Das zusätzliche Ziel des vorgeschlagenen Kurses besteht darin, den im Futtermittelsektor tätigen Kontrollbeamten in den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Nicht-EU-Ländern Wissen und technisches Fachwissen im Bereich der EU-Rechtsvorschriften über Futtermittel zur Verfügung zu stellen, indem folgende Themen abgedeckt werden:

  • Thema 1: Allgemeiner Überblick
  • Thema 2: Futtermittelhygiene
  • Thema 3: Futtermittelzutaten und Kontamination
  • Thema 4: Anwendung in der Futtermittelindustrie – Vor-Ort-Besuche
  • Thema 5: Kennzeichnung von Futtermitteln
  • Thema 6: Futtermittel mit besonderen Verwendungszwecken und Grenzerzeugnisse
  • Thema 7: Einfuhren und amtliche Kontrollen

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie vor der Bewerbung die Einhaltung der Kriterien.

  • Die Bewerber/innen müssen Mitarbeiter der zuständigen Behörden sein, die amtliche Kontrollen im Futtermittelsektor durchführen und im Rahmen ihrer regulären Aufgaben Vor-Ort-Inspektionen durchführen.
  • Mindestens einjährige Erfahrung als mit der Futtermittelkontrolle befasstes Personal der zuständigen Behörde.
  • Die Teilnehmer müssen sich verpflichten, das während des Seminars erhaltene Wissen unter den Interessenträgern in ihren Heimateinrichtungen/-ländern zu verbreiten.
  • Da das Seminar in englischer Sprache stattfindet, muss jeder nominierte Bewerber über ein gutes (nicht grundlegendes) Englischniveau verfügen.
Tagung Anfangsdatum Enddatum Stadt Länder
TS18 06/12/2022 08/12/2022 Warschau Polen
TS19 31/01/2023 02/02/2023 Porto Für Portugal
EU-Futtermittelhygienevorschriften und HACCP-Audit

Die allgemeinen Ziele des BTSF- Schulungsprogramms/Course on EU LEGISLATION ON FEED sind:

  • Ziel 1: Verbreitung von Wissen und bewährten Verfahren, um das Fachwissen in Fragen der Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Futtermitteln zu verbessern, einschließlich der Vor-Ort-Inspektion bei Futtermittelunternehmern.
  • Ziel 2: Bereitstellung von Wissen und technischem Fachwissen im Bereich der Tierernährung (EU-Futtermittelvorschriften) für Kontrollbeamte, die im Futtermittelsektor in den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Nicht-EU-Ländern tätig sind.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Thema 1: Allgemeiner Überblick
  • Thema 2: Futtermittelhygiene
  • Thema 3: Futtermittelzutaten und Kontamination
  • Thema 4: Anwendung in der Futtermittelindustrie: Besichtigungen vor Ort
  • Thema 5: Kennzeichnung von Futtermitteln
  • Thema 6: Futtermittel mit besonderen Verwendungszwecken und Grenzerzeugnisse
  • Thema 7: Einfuhren und amtliche Kontrollen

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien vor der Einreichung oder Validierung der Bewerbungen.

  • Die Bewerber müssen Mitarbeiter der zuständigen Behörden sein, die amtliche Kontrollen im Futtermittelsektor durchführen.
  • Die Teilnehmer müssen sich verpflichten, das während des Seminars erhaltene Wissen unter den Interessenträgern in ihren Heimateinrichtungen/-ländern zu verbreiten.
  • Da das Seminar in englischer Sprache stattfindet, muss jeder nominierte Bewerber über ein gutes (nicht grundlegendes) Englischniveau verfügen.
Tagung Anfangsdatum Enddatum Stadt Länder
VC11 14/02/2022 18/02/2022 Im Internet Im Internet
VC13 28/03/2022 01/04/2022 Im Internet Im Internet
VC15 20/06/2022 24/06/2022 Im Internet Im Internet
TS17 07/11/2022 11/11/2022 Zu Valencia Spanien
EU-Rechtsvorschriften über Futtermittel

BTSF- Schulung für nationale Sachverständige für Futtermittelhygiene und tierische Nebenprodukte.

Artikel 116 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/625 sieht die Teilnahme von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten (nationalen Sachverständigen) an Kontrollen der Kommission in den Mitgliedstaaten und in Nicht-EU-Ländern vor. Nationale Sachverständige, die die Sachverständigen der Kommission begleiten, erhalten dieselben Zugangsrechte wie die Sachverständigen der Kommission.

Um einen harmonisierten Ansatz der nationalen Sachverständigen zu gewährleisten und gleichzeitig die Sachverständigen der Kommission zu unterstützen, beabsichtigt die Kommission, eine Fernschulung zu amtlichen Kontrollen im Bereich der neuen Rechtsvorschriften zur Tiergesundheit zu organisieren.

Ziel der Schulung ist es, dass die Teilnehmer

  • Verstehen ihrer Rolle in einem von der Kommission geleiteten Auditteam bei der Sammlung von Nachweisen, bei der Schlussfolgerung über deren Bedeutung und bei der Formulierung von Empfehlungen.
  • Die Erfahrungen aus diesem Kurs nutzen, um Schwachstellen und wiederkehrende Probleme in ihrem eigenen Mitgliedstaat zu ermitteln und über mögliche Lösungen sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene nachzudenken.
Futtermittelhygiene und tierische Nebenprodukte – Schulung nationaler Sachverständiger