Tierernährung - eLearning Modul

Dieser eLearning-Kurs soll es den Teilnehmern ermöglichen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen zu verbessern:

  • In Futtermitteln verwendete Begriffsbestimmungen: Futtermittel, Mischfuttermittel, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel, Mineralfuttermittel und andere Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Futtermittelzusatzstoffe, Vormischungen, Verarbeitungshilfsstoffe (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003).
  • Allgemeine Grundsätze der Futtermittelvermarktung: Ziele.
  • Kennzeichnung und Werbung für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel (Verordnung (EG) Nr. 767/2009): Grundsätze, Verantwortung der Kennzeichnung.
  • Katalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, beschränkte Materialien, Verpackung von Futtermitteln.
  • Futtermittelzusatzstoffe: Funktionen, Zulassungsbedingungen, Bewertung (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003).
  • Unterscheidung zwischen Einzelfuttermitteln, Mischfuttermitteln, Ergänzungsfuttermitteln, Vormischungen, Futtermittelzusatzstoffen und Tierarzneimitteln.
  • Futtermittel für besondere Ernährungszwecke (Verordnung (EG) Nr. 767/2009).
  • Forderungen (Verordnung (EG) Nr. 767/2009).
  • Arzneifuttermittel (Richtlinie 90/167).
  • Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Richtlinie 2002/32):
  • Definition unerwünschter Stoffe.
    - Ziele der Richtlinie 2002/32.
    - Allgemeine Grundsätze der Richtlinie 2002/32 (Überwachungs- und Minderungsmaßnahmen).
    - Höchstwerte und Aktionsschwellen.
    - Regulierte Stoffe und Produkte: Mykotoxine, Dioxine/PCB, Toxine pflanzlichen Ursprungs usw.
    - Übertragung von Kokzidiostatika auf Nichtzielfuttermittel.


Merkmale

 365 Tage Zugriff
  • Durchschnittliche Widmung: 8 Stunden
Online
  • 4 Einheiten
  • Selbstständig
  • Multimedia
Verfügbar in:

Wie man sich registriert

Das übergeordnete Ziel des BTSF-Schulungsprogramms zu EU-Futtermittelhygienevorschriften und HACCP-Audits besteht darin,

  • Verbreitung von Wissen und bewährten Verfahren, um das Fachwissen in Bezug auf Fragen der Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Futtermitteln, einschließlich der Inspektion von Futtermittelunternehmern vor Ort, zu erhöhen.

Die Schulung wird in zwei verschiedenen Schulungen durchgeführt:

  • Kurs 1 - EU-Futtermittelgesetzgebung
  • Kurs 2 - EU-Futterhygienevorschriften und HACCP-Prüfung

Das zusätzliche Ziel des vorgeschlagenen Kurses besteht darin, den Kontrollbeamten, die im Futtermittelsektor in den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Nicht-EU-Ländern tätig sind, Kenntnisse und technisches Fachwissen auf dem Gebiet der EU-Futtermittelgesetzgebung zur Verfügung zu stellen, indem folgende Themen abgedeckt werden:

  • Thema 1: Allgemeiner Überblick
  • Thema 2: Futterhygiene
  • Thema 3: Futtermittelzutaten & Ampere; Kontamination
  • Thema 4: Anwendung in der Futtermittelindustrie - Vor-Ort-Besuche
  • Thema 5: Futtermittelkennzeichnung
  • Thema 6: Futtermittel für bestimmte Zwecke und Borderline-Produkte
  • Thema 7: Einfuhren und amtliche Kontrollen

Dieses Schulungsprogramm wurde für die nachstehend beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Kriterien, bevor Sie sich bewerben.

  • Die Bewerber müssen Bedienstete der zuständigen Behörden sein, die amtliche Kontrolltätigkeiten im Futtermittelsektor durchführen und im Rahmen ihrer regulären Aufgaben Vor-Ort-Kontrollen durchführen.
  • Mindestens 1 Jahr Erfahrung als mit der Futtermittelkontrolle befasstes Personal der zuständigen Behörde.
  • Die Teilnehmer müssen sich verpflichten, das während des Seminars erhaltene Wissen unter den Interessenträgern in ihren Heimatinstitutionen/-ländern zu verbreiten.
  • Da das Seminar in englischer Sprache durchgeführt wird, muss jeder nominierte Kandidat über ein gutes (nicht grundlegendes) Englischniveau verfügen.
Sitzung Startdatum Enddatum Stadt Land
TS18 06/12/2022 08/12/2022 Warschau Polen
TS19 31/01/2023 02/02/2023 Porto Portugal

Die allgemeinen Ziele des BTSF-Ausbildungsprogramms/des Kurses zu EU-RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR FEED sind:

  • Ziel 1: Verbreitung von Wissen und bewährten Verfahren, um das Fachwissen in Bezug auf Fragen der Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, Verarbeitung und Verteilung von Futtermitteln, einschließlich der Inspektion von Futtermittelunternehmern vor Ort, zu erhöhen.
  • Ziel 2: Bereitstellung von Wissen und technischem Fachwissen auf dem Gebiet der Tierernährung (EU-Futtermittelgesetzgebung) für Kontrollbeamte, die im Futtermittelsektor in den EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Nicht-EU-Ländern tätig sind.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Thema 1: Allgemeiner Überblick
  • Thema 2: Futterhygiene
  • Thema 3: Futtermittelzutaten & Ampere; Kontamination
  • Thema 4: Anwendung in der Futtermittelindustrie: Besuche vor Ort
  • Thema 5: Futtermittelkennzeichnung
  • Thema 6: Futtermittel für bestimmte Zwecke und Borderline-Produkte
  • Thema 7: Einfuhren und amtliche Kontrollen

Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

  • Die Bewerber müssen Personal der zuständigen Behörden sein, das amtliche Kontrolltätigkeiten im Futtermittelsektor durchführt.
  • Die Teilnehmer müssen sich verpflichten, das während des Seminars erhaltene Wissen unter den Interessenträgern in ihren Heimatinstitutionen/-ländern zu verbreiten.
  • Da das Seminar in englischer Sprache durchgeführt wird, muss jeder nominierte Kandidat über ein gutes (nicht grundlegendes) Englischniveau verfügen.
Sitzung Startdatum Enddatum Stadt Land
VC11 14/02/2022 18/02/2022 Online Online
VC13 28/03/2022 01/04/2022 Online Online
VC15 20/06/2022 24/06/2022 Online Online
TS17 07/11/2022 11/11/2022 Valencia Spanien

BTSF-Schulung für nationale Sachverständige für Futtermittelhygiene und tierische Nebenprodukte.

Artikel 116 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/625 sieht die Beteiligung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten (nationalen Sachverständigen) an den Kontrollen der Kommission in den Mitgliedstaaten und in Drittländern vor. Den nationalen Sachverständigen, die die Sachverständigen der Kommission begleiten, stehen dieselben Zugangsrechte zu wie den Sachverständigen der Kommission.

Um einen harmonisierten Ansatz der nationalen Sachverständigen zu gewährleisten und gleichzeitig die Sachverständigen der Kommission zu unterstützen, beabsichtigt die Kommission, eine Fernschulungsveranstaltung zu amtlichen Kontrollen im Bereich der neuen Tiergesundheitsvorschriften zu organisieren.

Die Ziele des Trainings sind, dass die Teilnehmer:

  • Verstehen Sie ihre Rolle in einem von der Kommission geleiteten Auditteam bei der Erhebung von Nachweisen, der Feststellung ihrer Bedeutung und der Formulierung von Empfehlungen.
  • Nutzen Sie die Erfahrungen aus diesem Kurs, um Schwachstellen und wiederkehrende Probleme in ihrem eigenen Mitgliedstaat zu ermitteln und über mögliche Lösungen sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene nachzudenken.