BTSF-Schulung für nationale Sachverständige zu neuen Rechtsvorschriften im Bereich Tiergesundheit.

Die Verordnung (EU) 2016/429 [1] über Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“), die im März 2016 angenommen wurde und am 21. April 2016 in Kraft trat, stellt zusammen mit einer Reihe von delegierten Vorschriften und Durchführungsbestimmungen, die sie ergänzen, einen neuen EU-Rechtsrahmen für die Tiergesundheit dar. Diese neuen Rechtsvorschriften gelten ab dem 21. April 2021.

Ziel dieser BTSF-Schulung ist es, die Inhalte des AHL und die wichtigsten ergänzenden delegierten und Durchführungsbestimmungen vorzustellen. Die Teilnehmer sollten sich mit dem Inhalt, der Struktur, den Zielen und Zielen dieser neuen Rechtsvorschriften, den Änderungen, die sie mit sich bringen, und den praktischen Aspekten im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Umsetzung vertraut machen.

Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung bestimmter Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1).

Die allgemeinen Ziele des BTSF-Ausbildungsprogramms/Kurses zum Tiergesundheitsrecht sind:

  • Priorisierung und Kategorisierung gelisteter Seuchen und gelisteter Tiere;
  • die Zuständigkeiten für die Tiergesundheit;
  • Früherkennung, Meldung und Meldung von Krankheiten, Überwachung, Tilgungsprogramme und Status „seuchenfrei“;
  • Sensibilisierung, Vorsorge und Bekämpfung von Krankheiten;
  • Registrierung und Zulassung von Betrieben und Transporteuren, Verbringung und Rückverfolgbarkeit von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Union;
  • den Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und die Ausfuhr solcher Konserven aus der Union;
  • Verbringungen von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken in einem Mitgliedstaat aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem Drittland oder Drittlandsgebiet;
  • die im Falle einer Seuchennotlage zu ergreifenden Sofortmaßnahmen.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

  • Beamte der jeweils zuständigen Behörden, die an der Politikgestaltung, Planung und Kontrolle auf zentraler oder regionaler Ebene in Bezug auf die Gesundheit von Land- oder Wassertieren, den Handel mit Land- oder Wassertieren und Zuchtmaterial innerhalb der EU sowie die Einfuhr lebender Tiere, Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Zuchtmaterial beteiligt sind
  • Feldinspektoren und Grenzkontrollstellenpersonal, das an solchen Kontrolltätigkeiten beteiligt ist.

Die Teilnehmer müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie folgen und uneingeschränkt teilnehmen können:

  • Amtliches Personal mit angemessener Berufserfahrung, das mit der Tiergesundheitsverordnung (EU) 2016/429 und ihren delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vertraut ist.
  • In der Lage, anderen Kollegen Schulungen anzubieten und die Erfahrungen nach ihrer Teilnahme an der Schulung auszutauschen.
  • In der Lage, Englisch zu verstehen und zu sprechen, um aktiv an der Trainingseinheit teilzunehmen.
Sitzung Datum des Beginns Enddatum Stadt Land
TSF1_P2 25/09/2023 29/09/2023 Riga Lettland
TSF2_P2 06/11/2023 10/11/2023 Bukarest Rumänien
TSF3_P2 04/12/2023 08/12/2023 Venedig Italien
TSF4_P2 22/01/2024 26/01/2024 Venedig Italien
TSF5_P2 26/02/2024 01/03/2024 Bukarest Rumänien
TSF6_P2 08/04/2024 12/04/2024 Riga Lettland
TSF7_P2 03/06/2024 07/06/2024 Bukarest Rumänien
TSF8_P2 30/09/2024 04/10/2024 Riga Lettland
TSF9_P2 04/11/2024 08/11/2024 Venedig Italien
TSF10_P2 09/12/2024 13/12/2024 Venedig Italien

BTSF-Workshop über Tiergesundheitsaudits für Kandidatenländer.

Ziel dieses Online-Workshops ist es, die Instrumente und Mechanismen der Kommission zur Überwachung der Umsetzung des EU-Besitzstands durch den Bewerber zu erläutern.

Ziel dieses Online-Workshops ist es, die Instrumente und Mechanismen der Kommission zur Überwachung der Umsetzung des EU-Besitzstands durch die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer des Westbalkans (im Folgenden „Kandidatenländer“) während des EU-Beitritts zu erläutern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Tiergesundheit liegt.

Der Workshop wird die Diskussion über die Fortschritte und die wichtigsten technischen Herausforderungen, mit denen die Bewerberländer bei der Umsetzung des Besitzstands der EU konfrontiert sind, erleichtern. Sie wird auch Gelegenheiten zum Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich bieten.

BTSF-Workshop über Tiergesundheit – Schulung nationaler Sachverständiger.

  • Ziel des Workshops ist es, Tiergesundheitsexperten auf die Rolle vorzubereiten, die sie vor, während und nach einem Audit oder einer Informationsreise übernehmen sollen.
  • Nach dem Überblick über den Auditprozess am ersten Tag konzentriert sich der Hauptteil des Workshops auf praktische Aktivitäten, an denen die nationalen Experten teilnehmen können. Da viele der Teilnehmer diese Rolle wahrscheinlich bei früheren Audits übernommen haben, ist ein erheblicher Teil des Workshops Fragen und Antworten sowie Plenardiskussionen gewidmet.

Die allgemeinen Ziele des BTSF-Schulungskurses zum regionalen Workshop über Pest der kleinen Wiederkäuer zielten darauf ab, die Fähigkeit der Teilnehmer zum Verständnis der EU-Rechtsvorschriften über die Vorsorge gegen Tierseuchen zum Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung bestimmter Tierseuchen in die EU zu verbessern. Das Hauptziel besteht darin, die Kapazitäten zur Erkennung und Reaktion auf vermutete PPR-Ereignisse in Wildtieren zu verbessern und die Koordinierung zwischen Wildtier- und Viehwirtschaft zu verbessern.

Spezifische Ziele:

  • Verbreitung von Kenntnissen und Erfahrungen über das internationale Handelssystem für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse (WTO, SPS) und die Rolle internationaler Normungsgremien mit besonderem Schwerpunkt auf der Arbeit des Codex.
  • Darstellung des aktuellen Status von PPR in Wildtieren, Leitlinien für die Prävention und Bekämpfung von PPR in Wildtieren, Untersuchung von Krankheitsausbrüchen, One-Health-Ansatz und sektorübergreifende Koordinierung, Labordiagnostik, Risikoanalyse und Einsatz von Instrumenten zur Überwachung von Krankheiten vor Ort.
  • Stärkung der Kapazitäten der Länder in der Region zur Überwachung von PPR in Wildtieren, zur Durchführung gründlicher Ausbruchsuntersuchungen und zur Verbesserung der Kapazitäten für den Umgang mit PPR in Wildtieren.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

  • GD SANTE, HaDEA, Auftragnehmer, NKS, Beamte usw.
  • Eingeladene Länder: Algerien, Tschad, Libia, Mauretanien, Marokko und Tunesien
  • Vertreter aus der Privatwirtschaft
Sitzung Datum des Beginns Enddatum Stadt Land
2 14/03/2022 18/03/2022 Online Marokko

(Marokko – online – da es sich um ein muslimisches Land handelt, sollte die Sitzung am Freitag so kurz wie möglich sein).

Angesichts des derzeitigen Klimas der COVID-19-Pandemie müssen bei der Durchführung von Präsenzworkshops im Rahmen der Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (BTSF) die Beschränkungen des internationalen Reiseverkehrs berücksichtigt werden. Das Programm des Workshops wird daher auf einer Online-Plattform mit möglichst vielen Live-Interaktionen zwischen den Teilnehmern und den Tutoren der GD SANTE/BTSF organisiert.

BTSF-Konferenz zum Thema "Neue Rechtsvorschriften über Tiergesundheit".

Die Verordnung (EU) 2016/429 über Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) [1] (AHL), die im März 2016 angenommen wurde und am 21. April 2016 in Kraft trat, stellt zusammen mit einer Reihe von delegierten Vorschriften und Durchführungsbestimmungen, die sie ergänzen, einen neuen EU-Rechtsrahmen im Bereich der Tiergesundheit dar. Diese neuen Rechtsvorschriften gelten ab dem 21. April 2021.

Ziel dieser BTSF-Schulung ist es, die Inhalte des AHL und die wichtigsten ergänzenden delegierten und Durchführungsbestimmungen vorzustellen. Die Teilnehmer sollten sich mit dem Inhalt, der Struktur, den Zielen und Zielen dieser neuen Rechtsvorschriften, den sich daraus ergebenden Änderungen und praktischen Aspekten im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Umsetzung [1] Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung bestimmter Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1) vertraut machen.

Die allgemeinen Ziele des BTSF-Schulungskurses über tierische Nebenprodukte in den westlichen Balkanländern betonen die wirtschaftlichen Chancen sowie die Herausforderungen, die sich aus der ordnungsgemäßen Sammlung, Lagerung, Verarbeitung und Vermarktung tierischer Nebenprodukte ergeben, sowie die Gesamtstrategie der BTSF-Initiative, die folgenden Ziele für diesen Schulungskurs wurden formuliert:

  • Verbesserung/Stärkung der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften.
  • Sensibilisierung für die Bedeutung des sicheren Umgangs mit tierischen Nebenprodukten.
  • Sensibilisierung für die wirtschaftlichen Chancen, die sich aus der sicheren Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten ergeben.

Das Training konzentriert sich unter anderem auf die Präsentation der verschiedenen Möglichkeiten, die je nach Feldsituationen und Volumen genutzt werden können.

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • ABP-Regeln in der EU.
  • Umsetzung der Regeln und relevanter Herausforderungen.
  • Organisation und finanzielle Aspekte der Sammlung toter Tiere im landwirtschaftlichen Betrieb und der Seuchenbekämpfung.
  • Aufbau eines ABP-Sammel- und Verarbeitungssystems
  • Kleine, zentralisierte und integrierte Lösungen für das ABP-Management.
  • Erneuerbare Energiequellen für die Tierproduktion.
  • ABPs Kanäle des Marketings.
  • ABPs-Management.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

  • Zuständige Behörden auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene.
  • Interessenträger, Akteure und Verbände, insbesondere aus den Ländern des westlichen Balkans.
Sitzung Datum des Beginns Enddatum Stadt Land
1 22/11/2022 24/11/2022 Agram Kroatien

Das Hauptziel dieses BTSF-Kurses ist die Unterstützung von Strategien und Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Bereiche, die unter den SPS-Rahmen fallen, und verwandter Bereiche, für die die Europäische Kommission ein strategisches Interesse hat. Sie umfassen weitgehend die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Pflanzengesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie allgemeine bilaterale Handelsfragen (d. h. EU-Einfuhrvorschriften), die unter diese Themen fallen:

  • Schulung der Beamten der zuständigen Behörden der eingeladenen Länder im Umgang mit Gefahren für die Tiergesundheit durch Verbesserung der Seuchenvorsorge (einschließlich Frühwarnsysteme, Notfallplanung und Bekämpfung von Tierseuchen).
  • Bessere „Vorbereitung“, da sie einen besseren Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung übertragbarer Tierseuchen bietet
  • Gedanken- und Erfahrungsaustausch zum Tiergesundheitsmanagement im Allgemeinen und insbesondere zu den Erkenntnissen aus dem Umgang mit Ausbrüchen von HPAI, SPP & GTP und FMD
  • Förderung der EU-Standards als weltweit anerkannte Standards, die ein hohes Maß an Verbraucher- und Tierschutz bieten
  • Förderung der strategischen Interessen der Europäischen Kommission wie der Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme und der Tierschutzgesetze der EU, die zur Verbesserung der Tierschutzstandards beitragen können


Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Schulung der Beamten der zuständigen Behörden der eingeladenen Länder in den bestehenden Kontrollsystemen der Europäischen Union für die Lebensmittelsicherheit, die die Herstellung und das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen regeln.
  • Besseres Verständnis der Einfuhrbedingungen der Europäischen Union für Fischereierzeugnisse: Die Europäische Union (EU) ist mit Abstand der weltweit größte Importeur von Fisch, Meeresfrüchten und Aquakulturerzeugnissen.
  • Bessere Handelsbeziehungen zu Nicht-EU-Ländern, mit denen die Europäische Kommission ein strategisches Interesse hat und für die beide Parteien einen verbesserten Marktzugang anstreben.
  • Förderung der EU-Standards als weltweit anerkannte Standards, die ein hohes Maß an Verbraucher- und Tierschutz bieten
  • Verständnis und Akzeptanz international anerkannter Standards, an die sich die EU hält (z. B. Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), Codex Alimentarius, International Standards for Phytosanitary Measures), wodurch faire Praktiken und gleiche Wettbewerbsbedingungen im internationalen Lebensmittel-, Tier- und Pflanzenhandel gefördert werden.

Dieses Schulungsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

  • Beamte der zuständigen nationalen Behörde, die an der Konzipierung und Umsetzung von Rechtsvorschriften zu Bedrohungen der Tiergesundheit, der Seuchenvorsorge (einschließlich Frühwarnung), der Notfallplanung und der Bekämpfung von Tierseuchen beteiligt sind.
  • Inspektoren, die direkt an der praktischen Umsetzung dieser Themen beteiligt sind.
Sitzung Datum des Beginns Enddatum Stadt Land
1 03/02/2025 07/02/2025 Ankara Türkei