Dieser E-Learning-Kurs sollte das Wissen der Teilnehmer über Folgendes verbessern:

  • Überblick über die Verordnung (EU) 2016/429 über Tiergesundheitsvorschriften
  • Die Grundprinzipien des Tiergesundheitsgesetzes
  • Ermittlung wichtiger Vorschriften zur Seuchenbekämpfung, Rückverfolgbarkeit und zum Handel
  • Erfahren Sie, wie Krankheiten nach EU-Vorschriften priosisiert, kategorisiert und behandelt werden
  • Die Rolle von Unternehmern, zuständigen Behörden und Laboratorien bei der Seuchenbekämpfung
  • Zusammenhang zwischen dem Tiergesundheitsrecht und der Verordnung über amtliche Kontrollen

Merkmale

 365 Tage Zugriff
  • Durchschnittliche Dauer: 8 Stunden
Online
  • 4 Einheiten
  • Selbstständig
  • Multimedia
Verfügbar in:

Wie man sich registriert

  • Sie können sich mit dem BTSF ACADEMY Training Management System bewerben.
  • Wenn Sie in EU-Institutionen tätig sind, verwenden Sie bitte den Link zum BTSF ACADEMY Training Management System oben und stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrem Profil im Feld "Gruppe, die Sie am besten vertritt" die Option "EU-Institutionen und -Agenturen" auswählen.
  • Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an HADEA-BTSF-ACADEMY-SUPPORT@ec.europa.eu und das BTSF ACADEMY Team hilft Ihnen gerne weiter.

Das eLearning-Modul zielt darauf ab, den Teilnehmern Werkzeuge zur Aktualisierung und Verbesserung der Struktur bestehender Notfallpläne zur Verfügung zu stellen, insbesondere in Bezug auf:

  • Kenntnis des jüngsten Rechtsrahmens.
  • Bewertung der Keulungs-/Schlachtkapazitäten und rasche Umsetzung der Entvölkerung von Tieren zu Seuchenbekämpfungszwecken.
  • Planung und Sicherung von Personal und anderen Ressourcen.
  • Einhaltung der EU-Tierschutzanforderungen.
  • Interne und externe Kommunikation in Krisenzeiten.

Merkmale

 365 Tage Zugriff
  • Durchschnittliche Dauer: 6 Stunden
Online
  • 3 Einheiten
  • Selbstständig
  • Multimedia
Verfügbar in:

Wie man sich registriert

  • Sie können sich mit dem BTSF ACADEMY Training Management System bewerben.
  • Wenn Sie in EU-Institutionen tätig sind, verwenden Sie bitte den Link zum BTSF ACADEMY Training Management System oben und stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrem Profil im Feld "Gruppe, die Sie am besten vertritt" die Option "EU-Institutionen und -Agenturen" auswählen.
  • Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an HADEA-BTSF-ACADEMY-SUPPORT@ec.europa.eu und das BTSF ACADEMY Team hilft Ihnen gerne weiter.

Hauptziel dieses BTSF-Kurses ist die Unterstützung von Strategien und Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Bereiche, die unter den SPS-Rahmen fallen, und damit zusammenhängender Bereiche, für die die Europäische Kommission ein strategisches Interesse hat. Sie umfassen weitgehend die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Pflanzengesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie allgemeine bilaterale Handelsfragen (d. h. Einfuhrvorschriften der EU), die unter diese Themen fallen:

  • Schulung der Beamten der zuständigen Behörden der eingeladenen Länder im Umgang mit Tiergesundheitsbedrohungen durch Verbesserung der Seuchenvorsorge (einschließlich Frühwarnsysteme, Notfallplanung und Tierseuchenbekämpfung).
  • Bessere „Vorbereitung“, da sie einen besseren Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung übertragbarer Tierseuchen bietet
  • Gedanken- und Erfahrungsaustausch zum Tiergesundheitsmanagement im Allgemeinen und insbesondere zu den Erkenntnissen aus dem Umgang mit Ausbrüchen von HPAI, SPP & GTP und MKS
  • Förderung der EU-Standards als weltweit anerkannte Standards, die ein hohes Maß an Verbraucher- und Tierschutz bieten
  • Förderung der strategischen Interessen der Europäischen Kommission wie der Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme und der Tierschutzgesetze der EU, die zur Verbesserung der Tierschutzstandards beitragen können


Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Schulung der Beamten der zuständigen Behörden der eingeladenen Länder in den Systemen der Europäischen Union zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit, die für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen gelten.
  • Besseres Verständnis der Einfuhrbedingungen der Europäischen Union für Fischereierzeugnisse: Die Europäische Union (EU) ist mit Abstand der weltweit größte Importeur von Fisch, Meeresfrüchten und Aquakulturerzeugnissen.
  • Bessere Handelsbeziehungen zu Nicht-EU-Ländern, mit denen die Europäische Kommission ein strategisches Interesse hat und für die beide Seiten einen besseren Marktzugang anstreben.
  • Förderung der EU-Standards als weltweit anerkannte Standards, die ein hohes Maß an Verbraucher- und Tierschutz bieten
  • Verständnis und Akzeptanz international anerkannter Standards, an die sich die EU hält (d. h. Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), Codex Alimentarius, Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen), wodurch faire Praktiken und gleiche Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel mit Lebensmitteln, Tieren und Pflanzen gefördert werden.

Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

  • Beamte der zuständigen nationalen Behörde, die an der Konzipierung und Umsetzung von Rechtsvorschriften zu Tiergesundheitsbedrohungen, Seuchenvorsorge (einschließlich Frühwarnung), Notfallplanung und Tierseuchenbekämpfung beteiligt sind.
  • Inspektoren, die direkt an der praktischen Umsetzung dieser Themen beteiligt sind.
Sitzung Startdatum Enddatum Stadt Land
1 03/02/2025 07/02/2025 Ankara Türkei

Die allgemeinen Ziele des BTSF-Ausbildungsprogramms/Kurses zum Tiergesundheitsrecht sind:

  • Priorisierung und Kategorisierung gelisteter Seuchen und gelisteter Tiere;
  • die Zuständigkeiten für die Tiergesundheit;
  • Früherkennung, Meldung und Meldung von Seuchen, Überwachung, Tilgungsprogramme und Status „seuchenfrei“;
  • Sensibilisierung, Vorsorge und Bekämpfung von Krankheiten;
  • Registrierung und Zulassung von Betrieben und Transportunternehmen, Verbringungen und Rückverfolgbarkeit von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Union;
  • den Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und die Ausfuhr solcher Erzeugnisse aus der Union;
  • Verbringungen von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken in einem Mitgliedstaat aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem Drittland oder Drittlandsgebiet;
  • die im Krankheitsnotfall zu ergreifenden Sofortmaßnahmen.

Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

  • Beamte der jeweils zuständigen Behörden, die an der Politikgestaltung, Planung und Kontrolle auf zentraler oder regionaler Ebene, in Bezug auf die Gesundheit von Land- oder Wassertieren, den Handel mit Land- oder Wassertieren und Zuchtmaterial innerhalb der EU und die Einfuhr von lebenden Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs und Zuchtmaterial beteiligt sind
  • Feldinspektoren und an solchen Kontrolltätigkeiten beteiligtes Personal der Grenzkontrollstellen.

Die Teilnehmer müssen die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie Folgendes befolgen und uneingeschränkt teilnehmen können:

  • Offizielles Personal mit angemessener Berufserfahrung, das mit der Verordnung (EU) 2016/429 über das Tiergesundheitsrecht und ihren delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vertraut ist.
  • In der Lage, andere Kollegen zu schulen und die Erfahrungen nach ihrer Teilnahme an der Schulung auszutauschen.
  • Fähigkeit, Englisch zu verstehen und zu sprechen, um aktiv am Training teilzunehmen.
Sitzung Startdatum Enddatum Stadt Land
TSF1_P2 25/09/2023 29/09/2023 Riga Lettland
TSF2_P2 06/11/2023 10/11/2023 Bukarest Rumänien
TSF3_P2 04/12/2023 08/12/2023 Venedig Italien
TSF4_P2 22/01/2024 26/01/2024 Venedig Italien
TSF5_P2 26/02/2024 01/03/2024 Bukarest Rumänien
TSF6_P2 08/04/2024 12/04/2024 Riga Lettland
TSF7_P2 03/06/2024 07/06/2024 Bukarest Rumänien
TSF8_P2 30/09/2024 04/10/2024 Riga Lettland
TSF9_P2 04/11/2024 08/11/2024 Venedig Italien
TSF10_P2 09/12/2024 13/12/2024 Venedig Italien

BTSF-Schulung für nationale Sachverständige für neue Rechtsvorschriften im Bereich der Tiergesundheit.

Die Verordnung (EU) 2016/429 [1] zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“), die im März 2016 angenommen wurde und am 21. April 2016 in Kraft trat, stellt zusammen mit einer Reihe von delegierten Vorschriften und Durchführungsbestimmungen, die sie ergänzen, einen neuen EU-Rechtsrahmen für die Tiergesundheit dar. Diese neuen Rechtsvorschriften gelten ab dem 21. April 2021.

Ziel dieser BTSF-Schulung ist es, die Inhalte des AHL und die wichtigsten ergänzenden delegierten Vorschriften und Durchführungsbestimmungen zu präsentieren. Die Teilnehmer sollten sich mit dem Inhalt, der Struktur, den Zielen und Zielen dieser neuen Rechtsvorschriften, den damit verbundenen Änderungen und praktischen Aspekten im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Umsetzung vertraut machen.

Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1).

BTSF-Workshop zu Tiergesundheitsaudits für Kandidatenländer.

Ziel dieses Online-Workshops ist es, die Instrumente und Mechanismen der Kommission zur Überwachung der Umsetzung des EU-Besitzstands durch den Kandidaten zu erläutern.

Ziel dieses Online-Workshops ist es, die Instrumente und Mechanismen der Kommission zur Überwachung der Umsetzung des EU-Besitzstands durch die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer des westlichen Balkans (im Folgenden „Kandidatenländer“) während des Beitritts zur EU zu erläutern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Tiergesundheit liegt.

Der Workshop wird die Diskussion über die Fortschritte und die wichtigsten technischen Herausforderungen erleichtern, mit denen die Bewerberländer bei der Umsetzung des EU-Besitzstands konfrontiert sind. Es wird auch Möglichkeiten für den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich bieten.

BTSF-Workshop zur Tiergesundheit – Schulung nationaler Sachverständiger.

  • Ziel des Workshops ist es, Tiergesundheitsexperten auf die Rolle vorzubereiten, die sie vor, während und nach einem Audit oder einer Informationsreise übernehmen sollen.
  • Nach dem Überblick über den Prüfungsprozess am ersten Tag konzentriert sich der Hauptteil des Workshops auf praktische Aktivitäten, an denen die nationalen Sachverständigen voraussichtlich beteiligt sein werden. Da viele der Teilnehmer diese Rolle bei früheren Prüfungen wahrscheinlich übernommen haben, widmet sich ein erheblicher Teil des Workshops Fragen und Antworten sowie Plenardiskussionen.

Die übergeordneten Ziele des BTSF-Schulungskurses zum regionalen Workshop über die Pest der kleinen Wiederkäuer zielten darauf ab, die Fähigkeit der Teilnehmer zum Verständnis der EU-Rechtsvorschriften über die Vorbereitung auf Tierseuchen zum Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung bestimmter Tierseuchen in die EU zu verbessern. Das Hauptziel besteht darin, die Fähigkeit zur Erkennung und Reaktion auf vermutete PPR-Ereignisse in wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu verbessern und die Koordinierung zwischen Wildtier- und Tierhaltungssektoren zu verbessern.

Spezifische Ziele:

  • Verbreitung von Wissen und Erfahrungen über das internationale Handelssystem für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse (WTO, SPS) und die Rolle internationaler Normungsgremien mit besonderem Schwerpunkt auf der Arbeit des Codex.
  • Darstellung des aktuellen Status der PPR in wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, Leitlinien für die Prävention und Bekämpfung der PPR in wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, Untersuchung von Seuchenausbrüchen, Konzept „Eine Gesundheit“ und sektorübergreifende Koordinierung, Labordiagnostik, Risikoanalyse und Einsatz von Instrumenten zur Seuchenüberwachung vor Ort.
  • Stärkung der Kapazitäten der Länder in der Region zur Überwachung von PPR in Wildtieren, zur Durchführung gründlicher Untersuchungen von Ausbrüchen und zur Verbesserung der Kapazitäten für das Management von PPR in Wildtieren.

Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

  • GD SANTE, HaDEA, Auftragnehmer, NKS, Beamte, sonstige.
  • Eingeladene Länder: Algerien, Tschad, Libia, Mauretanien, Marokko und Tunesien
  • Vertreter der Privatwirtschaft
Sitzung Startdatum Enddatum Stadt Land
2 14/03/2022 18/03/2022 Online Marokko

(Marokko – online – als muslimisches Land sollte die Sitzung am Freitag so kurz wie möglich sein).

Im derzeitigen Klima der COVID-19-Pandemie müssen bei der Durchführung von Präsenzworkshops im Rahmen der Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (BTSF) die Beschränkungen des internationalen Reiseverkehrs berücksichtigt werden. Das Programm des Workshops wird daher auf einer Online-Plattform mit möglichst vielen Live-Interaktionen zwischen den Teilnehmern und den Tutoren der GD SANTE/BTSF organisiert.

BTSF-Konferenz über neue Rechtsvorschriften im Bereich der Tiergesundheit.

Die Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) [1] (AHL), die im März 2016 angenommen wurde und am 21. April 2016 in Kraft trat, stellt zusammen mit einer Reihe von delegierten Vorschriften und Durchführungsbestimmungen, die sie ergänzen, einen neuen EU-Rechtsrahmen für die Tiergesundheit dar. Diese neuen Rechtsvorschriften gelten ab dem 21. April 2021.

Ziel dieser BTSF-Schulung ist es, die Inhalte des AHL und die wichtigsten ergänzenden delegierten Vorschriften und Durchführungsbestimmungen zu präsentieren. Die Teilnehmer sollten sich mit dem Inhalt, der Struktur, den Zielen und Zielen dieser neuen Rechtsvorschriften, den damit verbundenen Änderungen und praktischen Aspekten im Zusammenhang mit ihrer wirksamen Umsetzung [1] Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung bestimmter Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1) vertraut machen.

Hauptziel dieses BTSF-Kurses ist die Unterstützung von Strategien und Maßnahmen zur Förderung und Stärkung der Bereiche, die unter den SPS-Rahmen fallen, und damit zusammenhängender Bereiche, für die die Europäische Kommission ein strategisches Interesse hat. Sie umfassen weitgehend die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Pflanzengesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie allgemeine bilaterale Handelsfragen (d. h. Einfuhrvorschriften der EU), die unter diese Themen fallen:

  • Schulung der Beamten der zuständigen Behörden der eingeladenen Länder in den Systemen der Europäischen Union zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit, die für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen aus Aquakultur gelten.
  • Besseres Verständnis der Einfuhrbedingungen der Europäischen Union für Aquakulturpraktiken.
  • Bessere Handelsbeziehungen zu Nicht-EU-Ländern, mit denen die Europäische Kommission ein strategisches Interesse hat und für die beide Seiten einen verbesserten Marktzugang anstreben
  • Förderung der EU-Standards als weltweit anerkannte Standards, die ein hohes Maß an Verbraucher- und Tierschutz bieten
  • Förderung der strategischen Interessen der Europäischen Kommission wie der Entwicklung nachhaltiger Lebensmittelsysteme und der Tierschutzgesetze der EU, die zur Verbesserung der Tierschutzstandards beitragen können, die zur Einhaltung der UN-Nachhaltigkeitsnormen für Entwicklungsländer beitragen

Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:

  • Schulung der Beamten der zuständigen Behörden der eingeladenen Länder in den Systemen der Europäischen Union zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit, die für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen gelten.
  • Besseres Verständnis der Einfuhrbedingungen der Europäischen Union für Fischereierzeugnisse: Die Europäische Union (EU) ist mit Abstand der weltweit größte Importeur von Fisch, Meeresfrüchten und Aquakulturerzeugnissen.
  • Bessere Handelsbeziehungen zu Nicht-EU-Ländern, mit denen die Europäische Kommission ein strategisches Interesse hat und für die beide Seiten einen besseren Marktzugang anstreben.
  • Förderung der EU-Standards als weltweit anerkannte Standards, die ein hohes Maß an Verbraucher- und Tierschutz bieten
  • Verständnis und Akzeptanz international anerkannter Standards, an die sich die EU hält (d. h. Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), Codex Alimentarius, Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen), wodurch faire Praktiken und gleiche Wettbewerbsbedingungen im internationalen Handel mit Lebensmitteln, Tieren und Pflanzen gefördert werden.

Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.

  • Beamte der zuständigen nationalen Behörde, die an der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften für amtliche Kontrollen von Fischereierzeugnissen aus Aquakultur beteiligt sind
  • Inspektoren, die direkt an der Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften über die Primärproduktion von Fischereierzeugnissen beteiligt sind (d. h. Aquakulturbetriebe und die zwischengeschalteten Zwischenhändler/Händler, die Sammelstellen/Depots aus Aquakultur betreiben).
  • Inspektoren/zuständige Behörde, die am Zertifizierungsverfahren für in die EU ausgeführte Aquakulturerzeugnisse beteiligt sind (Anhangx III Kapitel 28 der Verordnung (EU) 2020/2235)
  • Behörden der zuständigen Behörden, die an der Konzeption, Planung und Durchführung amtlicher Kontrollen von Rückständen und Kontaminanten in Fischereierzeugnissen und an der Kontrolle von Rückstandshöchstmengen (RHG) beteiligt sind.
  • Behörden, die für die Auflistung der Primärproduktionsbetriebe für die Ausfuhr von Fischereierzeugnissen in die EU zuständig sind
Sitzung Startdatum Enddatum Stadt Land
1 24/11/2025 27/11/2025 Dhaka Bangladesch