Die allgemeinen Ziele des BTSF-Schulungskurses zu Grenzkontrollstellen: Bei den Einfuhrkontrollen lebender Tiere handelt es sich um:
- Verbreitung bewährter Verfahren für Einfuhrkontrollverfahren, Verbesserung der Kenntnisse über diesen komplexen Arbeitsbereich und Gewährleistung einheitlicher und hoher Durchführungsstandards in der gesamten Union;
- Erleichterung des Übergangs zu dem neuen System, das durch die OCR und das darauf aufbauende umfassende Regelwerk repräsentiert wird;
- Vertiefung der rechtlichen Anforderungen und Verfahren in Bezug auf amtliche Grenzkontrollen, einschließlich theoretischer Inhalte und rechtlicher Anforderungen, aber einschließlich eines praktischen Ansatzes, um ein gutes Verständnis des derzeitigen Rahmens zu gewährleisten;
- Erleichterung der Entwicklung eines harmonisierten Ansatzes für amtliche Kontrollen an Grenzübergangsstellen, der ein Umfeld und eine Atmosphäre bietet, in der die Delegierten ihre Erfahrungen und Erfahrungen austauschen können; Probleme, die bei ihrer täglichen Arbeit aufgetreten sind;
- gemeinsame Probleme und Erfahrungen auf den Tisch zu legen, um gemeinsame Lösungen und bewährte Verfahren zu finden und auf alternative und verbesserte Möglichkeiten zu stoßen, effektiver und effizienter zu arbeiten;
- den Teilnehmern die erforderlichen Instrumente und Materialien zur Verfügung zu stellen, um die im Rahmen des Schulungskurses gewonnenen Erkenntnisse an die Kollegen in ihren Heimatländern weiterzugeben;
- Förderung der Beziehungen zwischen den Grenzübergangsstellen.
Der Kurs befasst sich mit folgenden Themen:
- Ausgewählte Aspekte des EU-Rechts, insbesondere in Fällen, in denen die Auslegung schwierig sein kann, wie z. B. Vorschriften über Tierschutz und andere Umweltaspekte (CITES, invasive gebietsfremde Arten), Welt der Equiden, nichtgewerbliche Verbringung von Heimtieren, nicht harmonisierten Tieren, Vorschriften über zusammengesetzte Erzeugnisse, persönliche Sendungen (Gepäck, Post-/Kurierpakete), Überwachungspläne), Vorschriften über Proben, die Vernichtung von Küchenabfällen und anderen tierischen Abfallprodukten von Schiffen und anderen Transportmitteln
- Praktische Aspekte der Durchführungsverfahren (bewährte Verfahren) für Kontrollen bei der Einfuhr/Durchfuhr von Erzeugnissen (Dokumentenkontrollen, Wiedereinfuhr von Sendungen aus der Union, Kanalisierung, Probenahme von Sendungen, Labortests, verstärkte Kontrollen, nichtkonforme Sendungen usw.)
- Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, Sammlung von Erkenntnissen, Risikobewertungsverfahren und Informationsaustausch mit anderen zuständigen Behörden
- Einsatz von IT-Systemen (TRACES)
- Diskussionsgruppen oder gemeinsame Probleme im Zusammenhang mit Veterinärkontrollen und deren Lösung, insbesondere in Bezug auf Detextionen von Verstößen, zu treffende Entscheidungen und deren Durchsetzung
Dieses Trainingsprogramm wurde für die unten beschriebenen Profile und Positionen konzipiert. Bitte überprüfen Sie die Einhaltung der Auswahlkriterien, bevor Sie Bewerbungen einreichen oder validieren.
- Amtliches Kontrollpersonal der jeweils zuständigen Behörden, das Grenzkontrollstellen (Seehafen-, Flughafen- und Straßen-/Schienenkontrollsysteme) betreibt oder daran beteiligt ist.
- Die Teilnehmer müssen neue Teilnehmer mit Grundkenntnissen der amtlichen Grenzkontrollen oder Teilnehmer mit praktischen Kenntnissen der amtlichen Grenzkontrollen sein, die alle in einer Grenzkontrollstelle oder auf lokaler oder zentraler Ebene mit Zuständigkeiten für Einfuhrkontrollen arbeiten.
- Die Teilnehmer sollten sich für die Art des Kurses (Lebensmittel tierischen Ursprungs und zusammengesetzte Erzeugnisse oder lebende Tiere) anmelden, an der sie interessiert sind, unabhängig von der Art der Grenzkontrollstelle (Flughafen/Seehafen/Straße/Schiene), in der sie arbeiten oder erfahren sind.
- Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, andere Kollegen zu schulen und die Erfahrungen nach ihrer Teilnahme an der Schulung auszutauschen.
- Die Teilnehmer müssen in der Lage sein, Englisch zu verstehen und zu sprechen, um aktiv an der Schulung teilnehmen zu können.
| Sitzung | Startdatum | Enddatum | Kurs | Stadt | Land |
|---|---|---|---|---|---|
| 2 | 06/12/2021 | 15/12/2021 | LA | Online | Online |
| 4 | 07/03/2022 | 16/03/2022 | LA | Online | Online |
Phase 2
| Sitzung | Startdatum | Enddatum | Kurs | Stadt | Land |
|---|---|---|---|---|---|
| 2_1 | 11/09/2023 | 14/09/2023 | LA | Algeciras | Spanien |
| 2_8 | 20/01/2025 | 24/01/2025 | LA | Amsterdam | Niederlande |